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Lärmaktionsplan Stufe 4
Kommunen sind zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen (LAP) verpflichtet (gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetzt – BImSchG – in Verbindung mit Anhang V der EU-Umgebungslärmrichtlinie). Darin werden Lärmbelastungen für Orte in Ballungsräumen sowie im Umfeld von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen untersucht und in Lärmkarten dargestellt. Aus diesen Lärmkarten werden Lärmminderungsmaßnahmen abgeleitet bzw. überprüft und in Aktionspläne überführt. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, den Umgebungslärm wirksam zu verringern und damit die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.
Lärmaktionspläne sind turnusgemäß alle fünf Jahre zu aktualisieren. Mit der inzwischen angelaufenen vierten Stufe der Lärmaktionsplanung schreibt die Stadt Meerbusch den Lärmaktionsplan 2018 fort.
Für die Lärmkartierung der Schienenwege des Bundes ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) verantwortlich. Auf Grundlage einer ersten Beteiligungsphase (März – April 2023) hat das EBA nun den Lärmaktionsplan als Entwurf veröffentlicht. Im Rahmen einer zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht bis zum 2. Januar 2024 die Gelegenheit, den Entwurf zu bewerten und dem EBA eine Rückmeldung zum Verfahren zu geben. Den Entwurf und die Beteiligungsplattform finden Sie unter folgendem Link:
www.laermaktionsplanung-schiene.de
Zuständig für die Fluglärmkartierung ist die Flughafen Düsseldorf GmbH.
Die Grundlage für alle relevanten Hauptverkehrsstraßen bildet eine einheitliche Lärmkartierung durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV). Dafür wurden die Gegebenheiten entlang der vielbefahrenen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen untersucht und die Lärmwirkung mittels Simulationsmodell berechnet. Berücksichtigt wurden demnach alle Hauptverkehrsstraßen mit Verkehrsmengen von über 3 Mio. Kfz pro Jahr bzw. 8.200 Kfz pro Tag. Damit wird eine effiziente Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen auf Abschnitten mit dem höchsten Handlungsbedarf gewährleistet. Zwar geht von allen Straßen eine Lärmwirkung aus, die Höhe der Lärmpegel und die Anzahl betroffener Anwohner ist auf weniger stark befahrener Straßen jedoch geringer.
Im Stadtgebiet von Meerbusch sind folgende Straßenzüge identifiziert worden:
• L 392 und L 137 (Düsseldorfer-, Moerser- und Neusser Straße) in Büderich
• L 30 (Dorfstraße/ Niederlöricker Straße) in Büderich
• L 137 (Xantener Straße) in Strümp
• L 476 (Krefelder Straße und Bahnhofweg) in Osterath
• L 26 (Westring) in Osterath
• Autobahnen A 57 und A 44
Die digitale Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung ist seit Ende Oktober 2023 abgeschlossen. Die eingegangen Hinweise und Anmerkungen werden im weiteren Planungsprozess berücksichtigt. Die verorteten Hinweise und Anmerkungen der Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie unter folgendem Link:
Fragen und Antworten zur Lärmaktionsplanung der Stadt Meerbusch
Um welchen Lärm geht es genau?
Als Lärm werden belästigende und gesundheitsschädliche Geräusche verstanden, die durch menschliche Aktivitäten verursacht werden. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung handelt es sich um den dauerhaften Lärm, der durch den Straßen-, Luft- und Schienenverkehr oder auch bestimmte Gewerbe- und Industriegebiete entsteht.
Warum sollten Sie sich beteiligen?
Ihre Eingaben stellen in gewissem Maße eine Grundlage zur Erstellung des Lärmaktionsplanes, der Identifikation von Handlungsbedarfen sowie der Herleitung von Maßnahmen und Strategien zur Lärmreduzierung in Meerbusch dar.
Wie geht es weiter?
Ihre Eingaben werden gesammelt, durch ein Gutachterbüro und die Stadtverwaltung sortiert, ausgewertet und je nach Relevanz bei der Erstellung des Lärmaktionsplans berücksichtigt. Ein Entwurf des Lärmaktionsplans wird zur Vorstellung in die Politik gebracht und im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt. Nach Auswertung der Eingaben wird der Lärmaktionsplan final überabeitet und vom Rat der Stadt Meerbusch beschlossen.
Wie verbindlich ist ein Lärmaktionsplan?
Nach Beschluss des Lärmaktionsplans sind die darin enthaltenen Inhalte und Aussagen von den Behörden zu berücksichtigen. Eine Verpflichtung zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan besteht jedoch nicht.
Wo gibt es weiterführende Informationen?
Ausführliche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.umgebungslaerm.nrw.de
Ansprechpartner
- Babilas, Dennis
-
Tel.: 02150 - 916 273
E-Mail: Dennis.Babilas@meerbusch.de