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Lärmaktionsplan Stufe 4

Kommunen sind zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen (LAP) verpflichtet (gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetzt – BImSchG – in Verbindung mit Anhang V der EU-Umgebungslärmrichtlinie). Darin werden Lärmbelastungen für Orte in Ballungsräumen sowie im Umfeld von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen untersucht und in Lärmkarten dargestellt. Aus diesen Lärmkarten werden Lärmminderungsmaßnahmen abgeleitet bzw. überprüft und in Aktionspläne überführt. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, den Umgebungslärm wirksam zu verringern und damit die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.

Lärmaktionspläne sind turnusgemäß alle fünf Jahre zu aktualisieren. Mit der inzwischen angelaufenen vierten Stufe der Lärmaktionsplanung schreibt die Stadt Meerbusch den Lärmaktionsplan 2018 fort.

Für die Lärmkartierung der Schienenwege des Bundes ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) verantwortlich.

Zuständig für die Fluglärmkartierung ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV).

Die Grundlage für alle relevanten Hauptverkehrsstraßen bildet eine einheitliche Lärmkartierung durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV). Dafür wurden die Gegebenheiten entlang der vielbefahrenen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen untersucht und die Lärmwirkung mittels Simulationsmodell berechnet. Berücksichtigt wurden demnach alle Hauptverkehrsstraßen mit Verkehrsmengen von über 3 Mio. Kfz pro Jahr bzw. 8.200 Kfz pro Tag. Damit wird eine effiziente Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen auf Abschnitten mit dem höchsten Handlungsbedarf gewährleistet. Zwar geht von allen Straßen eine Lärmwirkung aus, die Höhe der Lärmpegel und die Anzahl betroffener Anwohner ist auf weniger stark befahrener Straßen jedoch geringer. 

Im Stadtgebiet von Meerbusch sind folgende Straßenzüge identifiziert worden: 

•    L 392 und L 137 (Düsseldorfer-, Moerser- und Neusser Straße) in Büderich
•    L 30 (Dorfstraße/ Niederlöricker Straße) in Büderich  
•    L 137 (Xantener Straße) in Strümp
•    L 476 (Krefelder Straße und Bahnhofweg) in Osterath
•    L 26 (Westring) in Osterath
•    Autobahnen A 57 und A 44

Darüber hinaus wurden im Lärmaktionsplan für Meerbusch zusätzlich Straßenabschnitte aufgenommen, deren Verkehrsmenge nur leicht unter den definierten 8.200 Kfz pro Tag liegt und die unmittelbar an Wohnbebauung angrenzen. Bei den über den gesetzlichen Vorgaben hinaus berücksichtigten Straßenabschnitten handelt es sich um folgende Straßen:

  • L 30 (Necklenbroicher Straße) in Büderich
  • L 467 (Krefelder Straße) in Osterath
  • L 467 (Meerbuscher Straße) in Osterath
  • L 154 (Osterather Straße) in Strümp
  • K 9 (Bergfeld) in Strümp
  • Uerdinger Straße in Lank-Latum
  • Kaiserswerther Straße in Lank-Latum

In der ersten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung bestand die Möglichkeit, bereits zu Beginn des Prozesses auf einer Online-Karte Hinweise zur Lärmsituation für die weitere Begutachtung und Maßnahmenentwicklung zu verorten. Die verorteten Hinweise sind unter https://www.ideenkarte.de/lap-meerbusch einsehbar und sind nach Auswertung in die Erarbeitung des Lärmaktionsplanentwurfs eingeflossen.

Die zweite, formelle Beteiligungsphase fand von 28. Februar bis 20. März 2024  in Form einer öffentlichen Auslegung des Entwurfs statt. Der Öffentlichkeit wurde damit ermöglicht, den Entwurf einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben. Zudem wurden Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die ausgewerteten Stellungnahmen werden derzeit in den finalen Lärmaktionsplan eingearbeitet. Es ist beabsichtigt, den Lärmaktionsplans  in der Ratssitzung am 27. Juni 2024 zu beschließen. 

Sehen Sie hier den Entwurf des Lärmaktionsplans der 4. Runde der Stadt Meerbusch ein.

Fragen und Antworten zur Lärmaktionsplanung der Stadt Meerbusch

Um welchen Lärm geht es genau?

Als Lärm werden belästigende und gesundheitsschädliche Geräusche verstanden, die durch menschliche Aktivitäten verursacht werden. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung handelt es sich um den dauerhaften Lärm, der durch den Straßen-, Luft- und Schienenverkehr oder auch bestimmte Gewerbe- und Industriegebiete entsteht. 

Warum sollten Sie sich beteiligen?

Ihre Eingaben stellen in gewissem Maße eine Grundlage zur Erstellung des Lärmaktionsplanes, der Identifikation von Handlungsbedarfen sowie der Herleitung von Maßnahmen und Strategien zur Lärmreduzierung in Meerbusch dar. 

Wie geht es weiter?

Ihre Eingaben werden gesammelt, durch ein Gutachterbüro und die Stadtverwaltung sortiert, ausgewertet und je nach Relevanz bei der Erstellung des Lärmaktionsplans berücksichtigt. Ein Entwurf des Lärmaktionsplans wird zur Vorstellung in die Politik gebracht und im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt. Nach Auswertung der Eingaben wird der Lärmaktionsplan final überabeitet und vom Rat der Stadt Meerbusch beschlossen.     

Wie verbindlich ist ein Lärmaktionsplan?

Nach Beschluss des Lärmaktionsplans sind die darin enthaltenen Inhalte und Aussagen von den Behörden zu berücksichtigen. Eine Verpflichtung zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan besteht jedoch nicht.   

Wo gibt es weiterführende Informationen?

Ausführliche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.umgebungslaerm.nrw.de

Ansprechpartner

Babilas, Dennis
Tel.: 02150 - 916 273
E-Mail: Dennis.Babilas@meerbusch.de