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Hunde in Meerbusch - Tipps und Hinweise für Hundehalter

Etwa 3.500 Hunde sind in Meerbusch steuerlich angemeldet. Damit das Zusammenleben von Mensch und Hund problemlos verläuft, gibt es einiges zu beachten.
Hierzu zählen neben den Bedürfnissen des Hundes und der Rücksichtnahme gegenüber anderen Personen auch Gesetze und Regeln.

Auf dieser Seite geben wir daher "Tipps und Hinweise für Hundehalter"- Alles Wissenswerte von Leinenpflicht bis Dogstation.
Den entsprechenden Flyer können Sie sich auch als PDF-Datei herunterladen (Download siehe unten)

Leinenpflicht

Das Führen von Hunden in der Öffentlichkeit ist durch Gesetze und durch eine Ordnungsbehördliche Verordnung geregelt.

Grundsätzlich müssen Sie in Meerbusch Ihren Hund anleinen ...

  • auf allen Verkehrsflächen, also auf Straßen, Radwegen, Bürgersteigen und Plätzen
  • in allen Anlagen (Erholungs- und Sportplätze oder Grünanlagen, hierzu zählen z.B. der Latumer See, der Rathauspark oder der Meerbad-Park)
  • im Naturschutzgebiet Ilvericher Altrheinschlinge (hier gilt die Leinenpflicht auch auf Wirtschaftswegen)

Es gelten folgende Ausnahmeregelungen:

  • Auf Wald- und Wirtschaftswegen dürfen Sie Ihren Hund ohne Leine ausführen. Er darf die Wege jedoch nicht verlassen.
  • Auf den Rheinuferwiesen zwischen Fluss und Deich gilt kein Leinenzwang. Ihr Hund darf jedoch nicht auf Privatgrundstücke, Weidewiesen oder bewirtschaftete Felder laufen, selbst wenn diese frei zugänglich sind.

Der Deichweg selbst ist "Fairnesszone". Hier nehmen Radfahrer, Spaziergänger, Hundehalter und Skater bitte Rücksicht aufeinander. Leinen Sie Ihren Hund hier unbedingt wieder an; es gilt Leinenpflicht!

Bitte beachten Sie:

  • die restriktiven Regeln haben ihren guten Grund: Der Hund hat einen Jagdinstinkt. Es soll verhindert werden, dass er anderen Tieren nachstellt oder sie reißt
  • Ihr Hund muss immer in Ihrem Einwirkungsbereich sein und jederzeit zurückgerufen werden können
  • auf Kinderspielplätze dürfen Hunde nicht- auch nicht angeleint- mitgenommen werden. Das gilt auch für alle anderen Tiere
  • für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen gilt die Ausnahmeregelung nur, wenn die Ordnungsbehörde sie vom Leinenzwang befreit hat


     

Verunreinigungen

Durch Tiere verursachte Verunreinigungen sind zu beseitigen. So steht es in der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Meerbusch. Für rücksichtsvolle Menschen ist es ohnehin eine Selbstverständlichkeit, die Hinterlassenschaften ohres Hundes nicht einfach liegen zu lassen. Ein Feld, auf dem Nahrungsmittel angebaut werden, ist zudem kein Hundeklo!

Hundekot ist Abfall im Sinne des Abfallgesetzes. Das heißt, Hundekot gehört weder auf den Bürgersteig noch in Grünanlagen oder die freie Landschaft, erst recht nicht in einem Plastikbeutel.

Dogstations sind im gesamten Stadtgebiet zu finden.

Dogstations sind im gesamten Stadtgebiet zu finden.

Von der Pflicht, die Verunreinigungen Ihres Hundes zu beseitigen, sind Sie übrigens nicht durch die Hundesteuer befreit. Hundesteuer ist keine zweckgebundene Abgabe und dient nicht der Reinigung durch die Stadt. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot der Verunreinigung von Verkehrsflächen oder Anlagen durch Hundekot können mit einem Bußgeld bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

  • Für die Entsorgung eignen sich handelsübliche Plastikbeutel.
  • Sollten Sie einmal keinen Beutel zur Hand haben, finden Sie an vielen Stellen im Stadtgebiet unsere Dogstations, denen Sie kostenlose Kotbeutel entnehmen können.
  • Auch die Bürgerbüros geben Kotbeutel kostenlos aus.
  • Den vollen Beutel werfen Sie bitte in den nächstgelegenen Abfallkorb oder in Ihre eigene (!) Restabfalltonne.

Wochenmärkte

Hunde sind auf den Wochenmärkten im Stadtgebiet nicht erlaubt. Dies regelt die Marktsatzung der Stadt Meerbusch. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Blindenhunde.


 

Empfehlungen für ein faires Miteinander

Hundebesitzer tragen die volle Verantwortung für ihren Hund. So können Sie beispielsweise wegen Körperverletzung bestraft werden, falls Ihr Hund einen Menschen verletzt. Auch für anderen Schäden, die der Hund verursacht, sind Sie haftbar und schadensersatzpflichtig.

"Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen und Tieren ausgeht"- dieser einleitende Text des Landeshundegesetzes gibt den Rahmen vor. Rücksichtnahme und Toleranz sind gefragt. Einige Hinweise, die Sie beachten sollten:

  • Auch dort, wo kein Leinenzwang herrscht, muss Ihr Hund immer in Ihrem Einwirkungsbereich sein und jederzeit zurückgerufen werden können.
  • Wenn Ihnen Personen entgegenkommen, nehmen Sie besondere Rücksicht. Der Hund ist ruhig an die Leine zu nehmen und weiterzuführen. Weglaufende Menschen (z.B. Jogger) oder Tiere sprechen das Jagdverhalten des Hundes an und können zu Ungehorsam führen.
  • Begegnen Ihnen andere Personen mit angeleintem Hund, ist der eigene Hund ebenfalls anzuleinen. Der eigene Hund wird mit angemessenem Abstand an dem entgegenkommenden Tier vorbeigeführt.
  • Es gibt Menschen, die Angst vor Hunden haben. Das lässt sich nicht einfach abschalten, selbst wenn der Verstand es möchte. "Der will nur spielen" ist nicht hilfreich.
  • Kaufen Sie Ihren Hund nur bei einem seriösen Züchter, der die Gewähr dafür bietet, dass das Tier artgerecht gehalten wurde und bereits Kontakt zu Menschen und Artgenossen hatte.
  • Nutzen Sie die Möglichkeiten der Hundevereine, die dem "Verband für das deutsche Hundewesen" (VDH) angeschlossen sind. Hier erhalten Sie viele nützliche Informationen und Unterstützung bei der Erziehung Ihres Hundes (z.B. Welpenschule, Begleithundeausbildung).
     

Hunde anmelden

Hundesteuer

Alle Hunde, die nicht ausschließlich zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken gehalten werden, müssen Sie zur Hundesteuer anmelden. Informationen zur Hundesteuer sowie Ansprechpartner finden Sie hier.


 

Anmeldung bzw. Erlaubnis der Ordnungsbehörde

Erreicht Ihr Hund eine Widerristhöhe von 40 Zentimetern oder mehr oder beträgt sein Gewicht 20 Kilogramm oder mehr, fällt das Tier in die Kategorie "Große Hunde". Ihr Hund muss dann zusätzlich zur Hundesteuer auch bei der Ordnungsbehörde angemeldet werden.

Fällt Ihr Hund in die Kategorie "Gefährliche Hunde" oder zählt er zu bestimmten Rassen, so ist zusätzlich eine ausdrückliche Erlaubnis der Ordnungsbehörde nötig.

Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier.


 


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