Hundebesitzer tragen die volle Verantwortung für ihren Hund. So können Sie beispielsweise wegen Körperverletzung bestraft werden, falls Ihr Hund einen Menschen verletzt. Auch für anderen Schäden, die der Hund verursacht, sind Sie haftbar und schadensersatzpflichtig.
"Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen und Tieren ausgeht"- dieser einleitende Text des Landeshundegesetzes gibt den Rahmen vor. Rücksichtnahme und Toleranz sind gefragt. Einige Hinweise, die Sie beachten sollten:
- Auch dort, wo kein Leinenzwang herrscht, muss Ihr Hund immer in Ihrem Einwirkungsbereich sein und jederzeit zurückgerufen werden können.
- Wenn Ihnen Personen entgegenkommen, nehmen Sie besondere Rücksicht. Der Hund ist ruhig an die Leine zu nehmen und weiterzuführen. Weglaufende Menschen (z.B. Jogger) oder Tiere sprechen das Jagdverhalten des Hundes an und können zu Ungehorsam führen.
- Begegnen Ihnen andere Personen mit angeleintem Hund, ist der eigene Hund ebenfalls anzuleinen. Der eigene Hund wird mit angemessenem Abstand an dem entgegenkommenden Tier vorbeigeführt.
- Es gibt Menschen, die Angst vor Hunden haben. Das lässt sich nicht einfach abschalten, selbst wenn der Verstand es möchte. "Der will nur spielen" ist nicht hilfreich.
- Kaufen Sie Ihren Hund nur bei einem seriösen Züchter, der die Gewähr dafür bietet, dass das Tier artgerecht gehalten wurde und bereits Kontakt zu Menschen und Artgenossen hatte.
- Nutzen Sie die Möglichkeiten der Hundevereine, die dem "Verband für das deutsche Hundewesen" (VDH) angeschlossen sind. Hier erhalten Sie viele nützliche Informationen und Unterstützung bei der Erziehung Ihres Hundes (z.B. Welpenschule, Begleithundeausbildung).