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Geplanter Stromkonverter in Meerbusch-Osterath

Was bisher geschah

Fakten, die Position der Stadt und was bereits gegen den Konverter unternommen wurde

Seit 2012 kämpfen Politik und Verwaltung in Meerbusch gegen den geplanten Stromkonverter im Ortsteil Osterath. Im Menü auf der linken Seite haben wir für Sie die Fakten, die Position der Stadt sowie die Maßnahmen, die Politik und Stadtverwaltung bereits gegen den Bau eingeleitet haben, chronologisch aufgelistet.


Aktuelles

Stromkonverter in Osterath: Stadt versagt im Genehmigungsverfahren weiterhin ihr Einvernehmen

Veröffentlicht am: 18.07.2022

Die Stadt Meerbusch zieht weiterhin alle ihr zur Verfügung stehenden juristischen Register, um den Standort Osterath für den geplanten Stromkonverter womöglich doch noch zu verhindern. In Rahmen einer weiteren Stellungnahme an den Rhein-Kreis Neuss, der als Immissionsschutzbehörde für die Genehmigung des Bauvorhabens zuständig ist, hat die Stadt – wie vom Rat in jüngster Sitzung einstimmig beschlossen – erneut das so genannte „gemeindliche Einvernehmen“ verweigert.

Zwar handele es sich bei dem Konverter um einen der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität dienenden Betrieb, der im Außenbereich an sich zulässig ist; es fehle jedoch das Merkmal der Ortsgebundenheit, so die Argumentation der Stadt. Will heißen: Die Maßnahme stehe und falle nicht unweigerlich mit dem Standort Osterath. „Das Planfeststellungsverfahren für den Bau der Überlandfreileitung „Ultranet“ von Osterath bis Philippsburg in Baden-Württemberg ist noch nicht abgeschlossen. Der genaue Leitungsverlauf steht daher noch nicht fest. Damit lässt sich aber auch noch nicht zwingend festlegen, an welchem Standort der Konverter errichtet werden sollte“, erklärt Marc Saturra, Justiziar der Stadtverwaltung.Der Rhein-Kreis Neuss hatte der Stadt Ende Mai mitgeteilt, dass von sämtlichen anderen Behörden und Trägern öffentlicher Belange zwischenzeitlich keine Bedenken mehr gegen Bau und Betrieb der Konverterstation in Osterath erhoben würden. Damit seien die Voraussetzungen für die Genehmigung erfüllt. Deshalb beabsichtigt der Kreis, das gemeindliche Einvernehmen Meerbuschs „zu ersetzen“, das die Stadt bereits im Jahre 2020 im damaligen Behördenbeteiligungsverfahren verweigert hatte. Nun wurde die Stadt dazu erneut angehört.

Ein letztes noch glühendes Eisen der Stadt Meerbusch im Feuer ist die Verfassungsbeschwerde, die die Stadt schon im Jahr 2013 beim Bundesverfassungsgericht eingelegt hat. Damit wehrt sich die Stadt gegen die Festlegung des Stadtteils Osterath als so genannten „Netzverknüpfungspunkt“ zwischen den geplanten Stromautobahnen „A Nord“ und „Ultranet“, die die Standortentscheidung quasi vorwegnehme. Auf der Homepage des Gerichts ist zu lesen, dass eine Entscheidung über die Beschwerde in diesem Jahr beabsichtigt sei; ein genauer Termin ist allerdings noch nicht bekannt.
 


Verfassungsbeschwerde gegen Konverter: Stadt Meerbusch äußert sich zu Stellungnahme der Bundesregierung

Veröffentlicht am: 23.03.2021

Mit einer umfangreichen Stellungnahme hat die Stadt Meerbusch auf die Ausführungen der Bundesregierung in der Verfassungsbeschwerde gegen das so genannte Bundesbedarfsplangesetz reagiert, dass in Zusammenhang mit dem geplanten Bau des Konverters im Stadtteil Osterath steht und diesen als einen Hauptknotenpunkt im bundesweiten Stromnetz festlegt. „Wir haben dem Bundesverfassungsgericht über unseren Anwalt noch einmal ausführlich dargelegt, warum die Argumentation der Bundesregierung aus unserer Sicht nicht greift“, so Dr. Marc Saturra, Leitender Justiziar der Stadt Meerbusch.

Im November letzten Jahres war die Stellungnahme der Bundesregierung bei der Stadtverwaltung eingegangen. Darin hält die Bundesregierung die Verfassungsbeschwerde für unzulässig und für unbegründet, weil Kommunen bereits im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens zum Bundesbedarfsplangesetz angehört worden seien und dieses Gesetz keine endgültige Festlegung für eine bestimmte Leitungsführung enthalte.

„Die Bundesregierung verkennt zum einen, dass die Netzverknüpfungspunkte sehr wohl in dem angegriffenen Gesetz bereits endgültig festgelegt worden sind. Zum anderen wird gerade dadurch in unzulässiger Weise in das grundgesetzlich garantierte Recht der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie eingegriffen, da die Planungshoheit der Stadt Meerbusch verletzt ist“, so Saturra weiter.

Bereits im Juli 2013 hatte die Stadt Meerbusch Verfassungsbeschwerde gegen das so genannte Bundesbedarfsplangesetz beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Im Mai letzten Jahres hatte das Gericht die betroffenen Bundes- und Landesbehörden um Stellungnahme zu der Beschwerde gebeten.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Festlegung von Osterath als Netzverknüpfungspunkt in dem Bundesgesetz. Begründet wurde sie von Anfang an auch damit, dass der gesetzte Zwangspunkt eine ergebnisoffene Prüfung von räumlichen Alternativen für die Verknüpfung der neuen Leitungsbauvorhaben A Nord (von der Nordsee kommend) und Ultranet (in Richtung Süddeutschland verlaufend) von Beginn an nicht zugelassen hat, zumal dieser Festlegung keine raumordnerische Untersuchung und Bewertung zugrunde lag. Dadurch kam es auch nicht zu einer Abwägung der gegensätzlichen Interessen. „Eine rechtsstaatliche Planung muss aber auch immer Alternativen ins Blickfeld nehmen. Wir hoffen, dass sich das Bundesverfassungsgericht nun bald mit unserer Verfassungsbeschwerde befassen und eine Klärung herbeiführen wird“, so der Justiziar.
 


Konverter: Stellungnahme der Bundesregierung zur Verfassungsbeschwerde bei Stadtverwaltung eingegangen

Veröffentlicht am: 18.12.2020


Bereits im Juli 2013 hatte die Stadt Meerbusch Verfassungsbeschwerde gegen das so genannte Bundesbedarfsplangesetz, das in Zusammenhang mit dem geplanten Bau des Konverters im Stadtteil Osterath steht, beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Im Mai dieses Jahres hat das Gericht die betroffenen Bundes- und Landesbehörden um Stellungnahme gebeten. Im November ist die Stellungnahme der Bundesregierung bei der Stadtverwaltung eingegangen.
Über das Schreiben hat der Justiziar der Stadt, Dr. Marc Saturra, den Hauptausschuss auf der Sitzung am 17. Dezember informiert.

„Grob gesagt hält die Bundesregierung die Verfassungsbeschwerde für unzulässig und für unbegründet, weil Kommunen bereits im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens zum Bundesbedarfsplangesetz angehört worden seien und dieses Gesetz keine endgültige Festlegung für eine bestimmte Leitungsführung enthalte“, so Dr. Saturra. „Diese Argumentation verkennt, dass die Netzverknüpfungspunkte sehr wohl in dem angegriffenen Gesetz bereits endgültig festgelegt worden sind. Daher wird die Stadt sich nun über ihren Anwalt zu der Stellungnahme der Bundesregierung äußern“, so der Justiziar weiter. Dies werde voraussichtlich noch im ersten Quartal 2021 geschehen.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Festlegung von Osterath als Netzverknüpfungspunkt in dem Bundesgesetz. Begründet wird sie in erster Linie damit, dass der gesetzte Zwangspunkt eine ergebnisoffene Prüfung von räumlichen Alternativen für die Verknüpfung der neuen Leitungsbauvorhaben A Nord (von der Nordsee kommend) und Ultranet (in Richtung Süddeutschland verlaufend) von Beginn an nicht zugelassen hat, zumal dieser Festlegung keine raumordnerische Untersuchung und Bewertung zugrunde lag.

In diesem Zusammenhang haben im Dezember die Erörterungstermine für das Leitungsbauvorhaben A Nord in Moers stattgefunden. Bei der Trasse handelt es sich um das geplante Erdkabel zwischen Emden und Osterath. Seitens der Stadt Meerbusch wurden dort noch einmal die wesentlichen Argumente vorgetragen, die die Stadt bereits in ihrer im August dieses Jahres verfassten Stellungnahme angeführt hatte (Pressemitteilung vom 18.08.2020 siehe unten).
In dem Termin hat die Bundesnetzagentur zudem angekündigt, dass sie im Laufe des nächsten Jahres über die Zulassung dieses Vorhabens entscheiden wird.


Stadt kämpft weiter konsequent gegen den geplanten Stromkonverter:

Auch klares Nein zur Höchstspannungsleitung von Emden nach Osterath

Veröffentlicht am: 18.08.2020

Die Stadt Meerbusch kämpft auch weiterhin konsequent gegen den geplanten Stromkonverter am Ortsrand von Osterath. Im aktuellsten Beteiligungsverfahren hat die Stadt jetzt erneut eine ablehnende Stellungnahme gegenüber der Bundesnetzagentur abgegeben. Diesmal geht es allerdings nicht direkt um den Konverter selbst, für den der Netzbetreiber Amprion im September vergangenen Jahres einen Genehmigungsantrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz beim Rhein-Kreis Neuss eingereicht hatte. Dieser Antrag, zu dem die Stadt bereits im April ihr Einvernehmen gegenüber dem Kreis versagt hatte, ist nach wie vor nicht beschieden. Aktuell läuft das so genannte Bundesfachplanungsverfahren für die Höchstspannungsleitung A-Nord von Emden Ost bis nach Osterath. Dieser Abschnitt ist der nördliche Trassenkorridor des Gesamtleitungsbauvorhabens A und soll als Erdkabel verlegt werden. Der südliche Teil des Trassenkorridors, das so genannte Ultranet von Osterath bis nach Philippsburg, war bereits im Februar Gegenstand eines Behörden- und Öffentlichkeitsverfahrens, in dessen Rahmen die Stadt ebenfalls eine negative Stellungnahme gegenüber der Bundesnetzagentur abgegeben hatte.

Kernpunkt der Meerbuscher Kritik ist nach wie vor, dass die Vorhaben zur Umsetzung der Energiewende von den Verantwortlichen nicht einheitlich nach einer raumordnerischen Gesamtbewertung unter Abwägung aller relevanten Aspekte betrachtet, sondern künstlich in verschiedene Teilabschnitte und Teilvorhaben aufgeteilt werden. Dies hat zur Folge, dass das zeitlich eher zufällige Vorantreiben des einen Teilverfahrens bestimmte Zwangspunkte für den anderen Teilabschnitt setzt, ohne dass eine inhaltliche Gesamtbetrachtung stattfindet. "Das kann dazu führen, dass möglicherweise für den Konverter-Standort durch die eine Behörde bereits Fakten geschaffen werden, während die andere Behörde das Verfahren zur Suche nach dem optimalen Verlauf der Zuleitungen noch gar nicht abgeschlossen hat", so Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage. "Das kann nicht richtig sein!". Mit der aktuellen Stellungnahme hat die Stadt damit allein in diesem Jahr in drei Beteiligungsverfahren ihre Einwendungen und ihre ablehnende Haltung gegenüber den Höchstspannungsleitungen und dem sie verknüpfenden Konverter auf Meerbuscher Stadtgebiet vorgetragen. "Wir kämpfen weiter auf allen Ebenen gegen die Vorhaben", so Mielke-Westerlage.


Überraschende Nachricht aus Karlsruhe: Kann der Bau des Stromkonverters noch abgewendet werden?

Bundesverfassungsgericht leitet Klage der Stadt Meerbusch an Bundes- und Landesbehörden zur Stellungnahme weiter

Veröffentlicht am: 08.05.2020

Kann der Bau des umstrittenen Stromkonverters in Osterath möglicherweise doch noch abgewendet werden? Zumindest scheint das Großprojekt nun nicht mehr selbstverständlich. Der Grund: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat jetzt überraschend mitgeteilt, dass es die bereits im Juli 2013 eingereichte Verfassungsbeschwerde der Stadt Meerbusch gegen das  "Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der deutschen Elektrizitätsnetze" nun allen betroffenen Bundes- und Landesbehörden zugestellt habe.

Bis Juli 2020 haben die Behörden und Gremien - darunter Bundestag, Bundesrat, Bundeskanzleramt und die Fachministerien von Bund und Land - Gelegenheit, zur Meerbuscher Verfassungsbeschwerde Stellung zu nehmen.  

Was bedeutet das für das "Gesamtprojekt Stromkonverter"? "Die Festschreibung Osteraths als Netzverknüpfungspunkt im Bundesgesetz war für uns die Ursache allen Übels", sagt Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage. Das bestehende Osterather Umspannwerk sei auf diese Weise zur wichtigen Schnittstelle auf der geplanten Nord-Süd-Stromautobahn gemacht worden und damit zugleich auch zum 'naheliegenden' Standort für den geplanten Stromkonverter. Eine objektive Prüfung alternativer Standorte für den Konverter und anderer Stromtrassenverläufe sei damit passé gewesen. "Unsere Klage gegen das Gesetz, das massiv in unsere kommunale Planungshoheit eingreift, war deshalb zwingend."

Die aktuelle Nachricht aus Karlsruhe wertet Mielke-Westerlage als gutes Signal: "Sie gibt uns einerseits Anlass zu vorsichtigem Optimismus, andererseits dürfen wir sie aber auch nicht überbewerten." Die Zustellung an die verschiedenen Bundes- und Landesorgane allein sage noch nichts darüber aus, ob die Meerbuscher Verfassungsbeschwerde zugelassen würde oder gar Erfolg haben könnte. „Dass sich nun aber fast alle Bundesorgane und alle Landesregierungen mit unserer Klage befassen werden und sich dazu äußern können, werte ich als starkes Indiz dafür, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Argumente zumindest ernst nimmt und die Beschwerde zulässt."

Interessant findet die Bürgermeisterin auch den Zeitpunkt der gerichtlichen Mitteilung. Denn: Gerade laufen sowohl das Bundesfachplanungsverfahren für den Ultranet-Trassenkorridor als auch das von Amprion beantragte Konverter-Genehmigungsverfahren selbst. Gegen beide Vorhaben hat die Stadt Meerbusch in diesem Jahr ausführliche Stellungnahmen mit zahlreichen Einwendungen abgegeben.

Die Antragsunterlagen der Firma Amprion zum Konverterbau werden derzeit vom Rhein-Kreis Neuss als zuständige Genehmigungsbehörde geprüft. Vor dem Hintergrund der neuen Nachricht aus Karlsruhe hat Mielke-Westerlage umgehend Landrat Hans-Jürgen Petrauschke angeschrieben und ihn gebeten, nun erst einmal die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten.   


Stellungnahme der Stadt zum beantragten Konverterbau in Osterath beim Landrat eingereicht

Breiter juristischer Angriff auf alle Mängel im Amprion-Antrag

Veröffentlicht am: 17.04.2020

Die Stadt Meerbusch hat am Freitag (17. April) ihre Stellungnahme zum Antrag der Amprion GmbH zum Bau des Stromkonverters in Osterath eingereicht. Das umfangreiche Papier wurde per Boten im Büro von Landrat Petrauschke abgeliefert. Die Stadt war vom Rhein-Kreis Neuss im so genannten "Behördenbeteiligungsverfahren" aufgefordert worden, zu den Antragsunterlagen Stellung zu nehmen.

"Das Beteiligungsverfahren betrifft die Stadt als Baugenehmigungsbehörde und als Inhaberin der Planungshoheit", so Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage. "Gleichwohl haben wir erneut deutlich gemacht, dass ein  Konverter in Osterath grundsätzlich abgelehnt wird und ein Bauwerk dieser Dimension in ein Industriegebiet und nicht in den Freiraum in räumliche Nähe von Wohnbebauung gehört."

Standortuntersuchungen unzureichend

Durch die Festlegung von Osterath als Netzverknüpfungspunkt, gegen den die Stadt geklagt hat, sei ein Zwangspunkt gesetzt worden. Die von Amprion durchgeführten Standortuntersuchungen seien schon deshalb überhaupt nicht geeignet gewesen, die objektiv verträglichste Lösung zu finden. "In unserer Stellungnahme haben wir auch die Aufspaltung des Genehmigungsverfahrens und den zeitliche Ablauf deutlich kritisiert." Obwohl die Bundesfachplanung für die Festlegung der Trassenkorridors  bei der Bundesnetzagentur noch laufe, sei die Genehmigung für den Konverter selbst im so genannten vereinfachten  Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ohne eine Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt worden.  

Im Auftrag der Stadt  hatte das renommierte  Anwaltsbüro  Wolter Hoppenberg aus Berlin mit Unterstützung der Verwaltung und für den Bereich des Brandschutzes mit der Leitung der Meerbuscher Feuerwehr in einem 25-seitigen Entwurfspapier dezidiert zahlreiche Mängel in den Antragsunterlagen der Firma Amprion dargestellt. "Der  Entwurf der Stellungnahme, den ich neben den Fraktionen und Ratsmitgliedern auch der Bürgerinitiative zugesandt habe, wurde am Mittwoch mit den Faktionsvorsitzenden und den städtischen Rechtsbeiständen intensiv diskutiert und ergänzt", so Mielke-Westerlage. Der Beschluss für die finale Stellungnahme sei von allen Vorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen mitgezeichnet worden.

Kein "gemeindliches Einvernehmen"

Ein wesentlicher Punkt der städtischen Stellungnahme ist die "Versagung des gemeindlichen Einvernehmens". "Eine solche Versagung muss juristisch substantiell Bestand haben und begründet werden, eine pauschale Ablehnung des Konverters reicht nicht aus", so Mielke-Westerlage. Die dafür geltende Frist von zwei Monaten sei nicht verlängerbar. Überschreite die Stadt die Frist, gelte das Einvernehmen als erteilt. "Als Genehmigungsbehörde muss der Rhein-Kreis Neuss nun prüfen, ob die Stadt Meerbusch das gemeindliche Einvernehmen rechtswidrig verweigert hat. In diesem Fall hat der Kreis die Möglichkeit, das Einvernehmen zu ersetzen. Ich gehe davon aus, dass sich der Kreis intensiv mit unseren Sach- und juristischen Argumenten auseinandersetzt und das Vorhaben ablehnt".

In ihrer Stellungnahme kritisiert die Stadt auch den sogenannten landschaftspflegerische Begleitplan, der Teil der Antragsunterlagen ist. Soweit der Rhein-Kreis Neuss dem Antrag von Amprion, gegebenenfalls auch mit Auflagen stattgibt, möchte die Stadt sich nicht darauf beschränken, am laufenden Verfahren nur passiv im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen beteiligt zu werden. "Für den Fall, dass die Genehmigung tatsächlich nicht abzuwenden ist, haben wir uns deshalb überall dort aktiv eingebracht, wo wir mitgestalten und so die Folgen des Konverterbaus auf das Landschaftsbild abmildern können", so die Bürgermeisterin. "Das ist wichtig, wenn wir im Verfahren Akteur bleiben wollen."  

Auf Initiative der Stadt arbeitet derzeit eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aller Ratsfraktionen (außer der UWG), der Bürgerinitiative, der Verwaltung und der Firma Amprion gemeinsam an einem Konzept zur Landschaftsgestaltung. In einem Workshop im Februar wurden Forderungen und Vorschläge zur äußeren Gestaltung der Konverterbauwerke und der umgebenden Landschaft diskutiert.  Die Vorschläge werden derzeit von dem von der Stadt ausgewählten Büro  für einen weiteren Workshop ausgearbeitet. Mielke-Westerlage: "Unser Ziel ist es, dass die dann deutlich verbesserte Landschaftsplanung umgesetzt wird, falls der Bau des Konverter juristisch nicht erfolgreich bekämpft werden kann."

 Die Stellungnahme sowie den zugehörigen politischen Beschluss finden Sie hier:

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Hintergrund

Der Kartenausschnitt zeigt rot markiert den neuen Standort, den Amprion nun für den Bau des Stromkonverters favorisiert. Grafik: Amprion

Der Netzbetreiber Amprion hat sein Standortkonzept für den geplanten Stromkonverter überarbeitet. Der jetzt beantragte Standort (rot markiert) liegt rund 700 Meter von den ersten Osterather Wohnhäusern entfernt. Grafik Amprion

Über Jahre hinweg hatten sowohl die Stadt Meerbusch als auch Amprion die bekannte "Dreiecksfläche" bei Kaarst, die in allen Gutachten als bestmöglicher Standort identifiziert worden war, als Planungsgrundlage gesehen. "Die Dreiecksfläche aber haben überregionale Behörden und Gremien durch Inaktivität und mit Hinweis auf fehlende Zuständigkeit verhindert", so Mielke-Westerlage. Amprion konzentriert seine Konverterplanungen deshalb jetzt nur noch auf den so genannten „Vorzugsstandort“ Osterath, Alternativen werden nach Angaben des Unternehmens nicht mehr verfolgt. Die genaue, von Amprion jetzt beantragte Baufläche wird begrenzt von den Wirtschaftswegen Siep, Greit und Alte Landwehr. Gegenüber der ursprünglichen Planung wurde der Abstand zu den nächsten Osterather Wohnhäusern nach Angaben von Amprion deutlich vergrößert. Er liegt nun im Minimum zwischen 680 und 960 Metern. Den dafür nötigen Grund und Boden hat der Netzbetreiber bereits gekauft.  

Netzbetreiber unter Zeitdruck

Bei einem Besuch im Erwin-Heerich-Haus Anfang September hatten Amprion-Vertreter mitgeteilt, dass das Unternehmen von seinem ursprünglichen Vorhaben, den Konverter in einem Planfeststellungsverfahren genehmigen zu lassen, abgekehrt sei. Der Grund: Die bis heute nicht abgeschlossene Bundesbedarfsplanung für den Trassenkorridor der Stromleitungen dauere zu lange. Die Zeit drängt: Die südliche Leitung - Ultranet - soll 2023 in Betrieb gehen. Dafür wird der Konverter benötigt, der Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt. Aufgrund der bisherigen langen Verfahrensdauer geht Amprion davon aus, dass bei einer Beantragung des Konverters im Planfeststellungsverfahren der Inbetriebnahmetermin nicht gehalten werden kann. Deshalb hat das Unternehmen beim Rhein-Kreis Neuss eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung beantrag - und zwar im so genannten "vereinfachten Verfahren".  

Beim "vereinfachten Verfahren" nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) entfallen Verfahrensschritte wie die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Erörterung von Einwendungen mit den Einwendern. Auch die Frist bis zur Bescheidung des Antrages wird von sieben auf drei Monate verkürzt, wobei grundsätzlich Verlängerungsoptionen bestehen. Die Stadt Meerbusch ist als Baubehörde so genannte "Trägerin öffentlicher Belange"  und als Inhaberin der Planungshoheit am Verfahren beteiligt.  "Hier müssen wir alles vortragen und einwenden, was an Argumenten in den unterschiedlichen Beteiligungsformen verfügbar ist", so die Bürgermeisterin.

"Spagat der besonderen Art" für die Stadt

Die Stadt steht derweil vor der Herausforderung, einen Spagat der besonderen Art vollziehen zu müssen. Einerseits gilt es, im Genehmigungsverfahren alle noch verfügbaren rechtlichen Register gegen das Vorhaben zu ziehen und kampfbereit zu bleiben. Andererseits muss sich die Kommune für den Fall einer Genehmigung durch den Rhein-Kreis bestmögliche Einflussmöglichkeiten und Vorteile sichern. Die Firma Amprion hat bereits zugesichert, die Stadt in diesem Fall "über das rechtlich verpflichtende Maß hinaus" zu beteiligen.


Infoveranstaltung zum geplanten Konverter (24.01.2019)

Bürgerschaft, Politik und Verwaltung kämpfen gemeinsam gegen den geplanten Stromkonvertor in Meerbusch-Osterath (zum Artikel)