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Katastrophenschutz

Der Katastrophenschutz ist Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr. Er obliegt den Ländern. Für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sind die Gemeinden, bzw. die Kreise und kreisfreien Städte Ansprechpartner. Sie sind als sogenannte untere Katastrophenschutzbehörden für den Schutz bei größeren Unglücksfällen oder Katastrophen verantwortlich.

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann in jeder Stadt, in jeder Gemeinde zu jeder Zeit Hilfe über die (Rettungs-)Leitstellen anfordern. Dazu wirken Feuerwehren, Polizei und Ordnungsbehörden eng zusammen. Je nach Bedarf und Vereinbarung wirken auch die freiwilligen Rettungsdienste wie der Arbeiter-Samariter-Bund, die DLRG, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser Hilfsdienst beim Katastrophenschutz mit. (Quelle: BMI)


Großeinsatzlage und Katastrophe

Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz NRW (BHKG) definiert den Katastrophenbegriff wie folgt und unterscheidet dabei zwischen zwei Szenarien:
 

Großeinsatzlage

Eine Großeinsatzlage ist ein Geschehen, in dem Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen, Tiere oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind und aufgrund eines erheblichen Koordinierungsbedarfs eine rückwärtige Unterstützung der Einsatzkräfte erforderlich ist, die von einer kreisangehörigen Gemeinde nicht mehr gewährleistet werden kann, vergleichbare Ereignisse in kreisfreien Städten gelten ebenfalls als Großeinsatzlage.


Katastrophe

Eine Katastrophe ist ein Schadensereignis, welches das Leben, die Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung zahlreicher Menschen, Tiere, natürliche Lebensgrundlagen oder erhebliche Sachwerte in so ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder wesentlich beeinträchtigt, dass der sich hieraus ergebenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nur wirksam begegnet werden kann, wenn die zuständigen Behörden und Dienststellen, Organisationen und eingesetzten Kräfte unter einer einheitlichen Gesamtleitung der zuständigen Katastrophenschutzbehörde zusammenwirken.

Mögliche Szenarien eines Schadensereignisses

  • Starkregen
  • Überschwemmung
  • Großbrand
  • anhaltender Stromausfall
  • Erdbeben
  • Flugzeugabsturz
  • Unglück mit mehreren Verletzten oder Toten

Diese Liste ist selbstverständlich nicht abschließend.

Vorkehrungen der Stadt Meerbusch

Die Stadt Meerbusch hält für solche Schadensereignisse einen eigenen Krisenstab, den Stab für außergewöhnliche Ereignisse (abgekürzt SAE) vor. Erfahren Sie hier mehr über den Aufbau und die Arbeit des SAE.

Sollte das Ereignis die Verwaltungskapazitäten oder die Grenzen der Stadt Meerbusch übersteigen, tritt der Krisenstab des Rhein-Kreis Neuss an die Stelle des SAE. Dies ist jedoch grundsätzlich Einzelfallabhängig.

Ansprechpartner

Maas, Lars-Michael
Tel.: 02150 916 2901 Fax: 02150 916 39 2901 E-Mail: lars-michael.maas@meerbusch.de