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Ordnungsamt

Die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist eine Aufgabe der Ordnungsbehörden – auch Ordnungsämter genannt. Sie führen Aufgaben nach den hierfür erlassenen besonderen Gesetzen und Verordnungen durch. Diese sind unter anderem:

•    Überwachung von Straßen, Plätzen, Wegen und Grünanlagen im Rahmen der ordnungsbehördlichen Verordnungen
•    Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs 
•    Streifentätigkeit (ggf. zusammen mit Polizei)
•    Überwachung der Einhaltung des Landeshundegesetzes
•    Gewerbeüberwachung, Gaststättenüberwachung
•    Bearbeitung von Beschwerden über Lärm- und Geruchsbelästigungen
•    Jugendschutzkontrollen
•    Unterbringung von psychisch kranken Menschen (sog. Zwangseinweisungen)
•    Überwachung der Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes
•    Tierschutz
•    Einleitung von Maßnahmen zur Ungezieferbekämpfung
•    Betreuung von Großveranstaltungen
•    Ladenschlusskontrollen
•    Überwachung der Einhaltung des Sonn- und Feiertagsgesetzes
•    Durchführung von Amtshilfeersuchen anderer Dienststellen
•    Ordnungsbehördliche Maßnahmen in besonderen Einsatzlagen, z. B. Räumung/Evakuierung bei Bombenentschärfungen und Absperrung von Schutzzonen

Die Wahrnehmung der Aufgaben erfolgt mit eigenen kommunalen Dienstkräften. Dienstkräfte der Ordnungsbehörden sind Vollzugsdienstkräfte.

Die Einhaltung von Höchstgeschwindigkeiten wird im Stadtgebiet durch den Rhein-Kreis Neuss überwacht.

Bürozeiten Ordnungsamt:   Mo. bis Fr. 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung. 
Abweichende Bürozeiten der Gewerbemeldestelle:   Mo., Mi. und Fr. 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Bei unaufschiebbaren Anliegen (Notfälle) außerhalb der Dienstzeiten wenden Sie sich bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Ansprechpartner

Maas, Lars-Michael
Tel.: 02150 916 2901
Fax: 02150 916 39 2901
E-Mail: lars-michael.maas@meerbusch.de

Abteilungsleiter öffentliche Sicherheit und Ordnung

Mitarbeiter