Inhalt

Konverter: Stellungnahme der Bundesregierung zur Verfassungsbeschwerde bei Stadtverwaltung eingegangen

Veröffentlicht am: 18.12.2020


Bereits im Juli 2013 hatte die Stadt Meerbusch Verfassungsbeschwerde gegen das so genannte Bundesbedarfsplangesetz, das in Zusammenhang mit dem geplanten Bau des Konverters im Stadtteil Osterath steht, beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Im Mai dieses Jahres hat das Gericht die betroffenen Bundes- und Landesbehörden um Stellungnahme gebeten. Im November ist die Stellungnahme der Bundesregierung bei der Stadtverwaltung eingegangen.
Über das Schreiben hat der Justiziar der Stadt, Dr. Marc Saturra, den Hauptausschuss auf der Sitzung am 17. Dezember informiert.

„Grob gesagt hält die Bundesregierung die Verfassungsbeschwerde für unzulässig und für unbegründet, weil Kommunen bereits im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens zum Bundesbedarfsplangesetz angehört worden seien und dieses Gesetz keine endgültige Festlegung für eine bestimmte Leitungsführung enthalte“, so Dr. Saturra. „Diese Argumentation verkennt, dass die Netzverknüpfungspunkte sehr wohl in dem angegriffenen Gesetz bereits endgültig festgelegt worden sind. Daher wird die Stadt sich nun über ihren Anwalt zu der Stellungnahme der Bundesregierung äußern“, so der Justiziar weiter. Dies werde voraussichtlich noch im ersten Quartal 2021 geschehen.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Festlegung von Osterath als Netzverknüpfungspunkt in dem Bundesgesetz. Begründet wird sie in erster Linie damit, dass der gesetzte Zwangspunkt eine ergebnisoffene Prüfung von räumlichen Alternativen für die Verknüpfung der neuen Leitungsbauvorhaben A Nord (von der Nordsee kommend) und Ultranet (in Richtung Süddeutschland verlaufend) von Beginn an nicht zugelassen hat, zumal dieser Festlegung keine raumordnerische Untersuchung und Bewertung zugrunde lag.

In diesem Zusammenhang haben im Dezember die Erörterungstermine für das Leitungsbauvorhaben A Nord in Moers stattgefunden. Bei der Trasse handelt es sich um das geplante Erdkabel zwischen Emden und Osterath. Seitens der Stadt Meerbusch wurden dort noch einmal die wesentlichen Argumente vorgetragen, die die Stadt bereits in ihrer im August dieses Jahres verfassten Stellungnahme angeführt hatte (Pressemitteilung vom 18.08.2020 siehe unten).
In dem Termin hat die Bundesnetzagentur zudem angekündigt, dass sie im Laufe des nächsten Jahres über die Zulassung dieses Vorhabens entscheiden wird.