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Stromkonverter in Osterath: Stadt versagt im Genehmigungsverfahren weiterhin ihr Einvernehmen

Veröffentlicht am: 18.07.2022

Die Stadt Meerbusch zieht weiterhin alle ihr zur Verfügung stehenden juristischen Register, um den Standort Osterath für den geplanten Stromkonverter womöglich doch noch zu verhindern. In Rahmen einer weiteren Stellungnahme an den Rhein-Kreis Neuss, der als Immissionsschutzbehörde für die Genehmigung des Bauvorhabens zuständig ist, hat die Stadt – wie vom Rat in jüngster Sitzung einstimmig beschlossen – erneut das so genannte „gemeindliche Einvernehmen“ verweigert.

Zwar handele es sich bei dem Konverter um einen der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität dienenden Betrieb, der im Außenbereich an sich zulässig ist; es fehle jedoch das Merkmal der Ortsgebundenheit, so die Argumentation der Stadt. Will heißen: Die Maßnahme stehe und falle nicht unweigerlich mit dem Standort Osterath. „Das Planfeststellungsverfahren für den Bau der Überlandfreileitung „Ultranet“ von Osterath bis Philippsburg in Baden-Württemberg ist noch nicht abgeschlossen. Der genaue Leitungsverlauf steht daher noch nicht fest. Damit lässt sich aber auch noch nicht zwingend festlegen, an welchem Standort der Konverter errichtet werden sollte“, erklärt Marc Saturra, Justiziar der Stadtverwaltung.Der Rhein-Kreis Neuss hatte der Stadt Ende Mai mitgeteilt, dass von sämtlichen anderen Behörden und Trägern öffentlicher Belange zwischenzeitlich keine Bedenken mehr gegen Bau und Betrieb der Konverterstation in Osterath erhoben würden. Damit seien die Voraussetzungen für die Genehmigung erfüllt. Deshalb beabsichtigt der Kreis, das gemeindliche Einvernehmen Meerbuschs „zu ersetzen“, das die Stadt bereits im Jahre 2020 im damaligen Behördenbeteiligungsverfahren verweigert hatte. Nun wurde die Stadt dazu erneut angehört.

Ein letztes noch glühendes Eisen der Stadt Meerbusch im Feuer ist die Verfassungsbeschwerde, die die Stadt schon im Jahr 2013 beim Bundesverfassungsgericht eingelegt hat. Damit wehrt sich die Stadt gegen die Festlegung des Stadtteils Osterath als so genannten „Netzverknüpfungspunkt“ zwischen den geplanten Stromautobahnen „A Nord“ und „Ultranet“, die die Standortentscheidung quasi vorwegnehme. Auf der Homepage des Gerichts ist zu lesen, dass eine Entscheidung über die Beschwerde in diesem Jahr beabsichtigt sei; ein genauer Termin ist allerdings noch nicht bekannt.