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Die Stadt Meerbusch sucht noch Wahlhelfer

Demokratie lebt davon, dass Bürgerinnen und Bürger aktiv am politischen Geschehen teilnehmen, beispielsweise als Wahlhelferin oder Wahlhelfer - vor Ort im Wahllokal oder bei der Ermittlung des Briefwahlergebnisses.

Was ist zu tun?

In einem Wahllokalbeaufsichtigen Sie als Mitglied des sechsköpfigen Wahlvorstandes das Wahlgeschehen und sorgen für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl. Nachdem die Wahl um 18 Uhr beendet ist, ermitteln Sie gemeinsam das Wahlergebnis.

Als Mitglied im Briefwahlvorstand öffnen und prüfen Sie im Briefwahlzentrum die eingereichten Wahlunterlagen der Ihrem Team zugeordneten Wahlbezirke und ermitteln gemeinsam ab 18 Uhr das jeweilige Wahlergebnis pro Wahlbezirk.

Besondere Vorkenntnisse brauchen Sie nicht. Sie bekommen von uns alle notwendigen Informationen. Im Wahlvorstand sitzen außerdem erfahrene Personen, die Sie als "Neuling" unterstützen.

Wie sieht Ihr Wahlsonntag aus?

Am Wahlsonntag trifft sich der Wahlvorstand um 7.30 Uhr im Wahllokal, um die Aufgaben zu besprechen und Vorbereitungen zu treffen. Das Wahllokal öffnet um 8 Uhr. Sie können nach Absprache mit den anderen Wahlhelfern Ihre Pausenzeiten regeln. Zur Ergebnisermittlung um 18 Uhr müssen dann wieder alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein.

Im Briefwahlzentrum tritt der Briefwahlvorstand in der Regel um 15 Uhr zusammen, öffnet die Wahlbrief und überprüft die Wahlscheine auf Ihr Richtigkeit. Ab 18 Uhr beginnt die Öffnung der Stimmzettelumschläge und Ermittlung des Wahlergebnisses.  In der Regel wertet jeder Briefwahlvorstand 2 Wahlbezirke aus.

Ihren genauen Einsatzort erfahren Sie mit dem Berufungsschreiben. Ihre Wünsche zum Einsatzort und zur Teambildung berücksichtigen wir, soweit wir können.

Was bekommen Sie dafür?

Für Ihren Einsatz als Mitglied eines Wahlvorstandes erhalten Sie je nach ausgeübter Funktion im Wahllokal ein Erfrischungsgeld ab 50 Euro und im Briefwahlzentrum ab 40 Euro.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Sie müssen selbst wahlberechtigt sein. Das heißt, dass Sie am Wahltag die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen und mindestens 16 Jahre alt sein müssen und in der Regel höchstens 67 Jahre sein sollten (analog § 9 EUWO). Ihren Hauptwohnsitz sollten Sie möglichst in Meerbusch haben.

Sind Sie dabei?

Wenn Sie bei der Wahl mithelfen möchten, melden Sie sich gerne beim Wahlamt.  Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte das nachstehende Formular. Bei offenen Fragen informieren wir Sie gern ausführlich.

Bewerbung

Bitte nutzen Sie das verlinkte Formular für Ihre Bewerbung.

Meldung als Wahlhelfer

Hier sehen Sie das Wahlhelferwerbevideo des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen

Wahlhelferwerbevideo 

Kontakt zum Wahlamt

Telefon: 02150 - 916 111
Telefax: 02150 - 916 39 111

E-Mail: wahlamt(at)meerbusch.de