Inhalt

Briefwahl

Hinweis:

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen konnten nur bis Freitag, 07. Juni 2024, 18 Uhr beantragt werden.

Dies ist eine gesetzliche Ausschlussfrist, eine Verlängerung ist nicht möglich.

Nur in besonderen Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragt wereden .

Eine Ersatzausstellung von nicht zugegangener Wahlscheine ist noch bis zum 08. Juni 2024 um 12 Uhr möglich.

Wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie Ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Dazu müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Mit dem Wahlschein können Sie entweder in einem beliebigen Wahllokal im Rhein-Kreis Neuss oder durch Briefwahl wählen. Dem Wahlschein werden die Briefwahlunterlagen automatisch beigefügt.

Sie haben folgende Möglichkeiten:

Antragstellung nur bis zum 04. Juni 2024 empfohlen

  • Sie nutzen den Online-Briefwahlantrag
  • Sie beantragen den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen per Fax oder per E-Mail an das Wahlamt. Geben Sie Ihren Familiennamen und Ihren Vornamen, Ihre Hauptwohnung, Ihr Geburtsdatum und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift an.
  • Sie füllen die Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus und senden sie an das Wahlamt. Bitte frankieren Sie Ihren Brief ausreichend. Rückporto brauchen Sie nicht beizufügen.

Antragstellung nach dem 05. Juni 2024 empfohlen

  • Sie besuchen uns im Wahlamt.
    Am Freitag vor der Wahl sind wir bis 18 Uhr für Sie da. (Achtung, Ausschlussfrist: Nach 18 Uhr ist die Ausstellung von Wahlscheinen nicht mehr möglich.)
    Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Wenn Sie möchten, können Sie direkt Ihren Stimmzettel kennzeichnen und den Wahlbrief in die Urne werfen. Wenn Sie jemand anderen mit der Abholung beauftragen oder die Unterlagen für jemand anderen abholen, benötigen wir eine schriftliche Vollmacht.

Bitte beachten Sie:

  • Telefonische Antragstellung ist nach der Europawahlordnung unzulässig.
  • Denken Sie an die Postlaufzeiten. Ab dem 05. Juni 2024 wird die Beantragung per Post, E-Mail oder online nicht mehr empfohlen.
  • Wünschen Sie den Versand der Unterlagen an eine abweichende Anschrift, erhalten Sie zusätzlich eine gesetzlich vorgeschriebene Kontrollmitteilung an Ihre Wohnanschrift.

Weiterführender Link

Briefwahlantrag online (Externe Seite)

Kontakt zum Wahlamt

Telefon: 02150 - 916 111
Telefax: 02150 - 916 39 111

E-Mail: wahlamt(at)meerbusch.de