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Informationen für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland

Hinweis:

Die Antragsfrist läuft mit dem 19. Mai 2024 ab. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Anträge, die verspätet eingehen, dürfen nicht mehr bearbeitet werden.

Wenn Sie außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und hier nicht mehr gemeldet sind, sind Sie bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen (Vollendung des 16. Lebensjahres am Wahltag, kein Wahlrechtsausschluss) für die Europawahl wahlberechtigt, wenn Sie

  • entweder seit mindestens drei Monaten in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union eine Wohnung innehaben (wobei ein unmittelbar vorausgehender Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland auf die Dreimonatsfrist angerechnet wird),
  • oder nach Vollendung Ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet waren und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt,
  • oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Zur Teilnahme an der Europawahl müssen Sie einen förmlichen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen. Zuständig ist die Gemeinde, in der Sie zuletzt in der Bundesrepublik Deutschland mit Hauptwohnung gemeldet waren.

Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag muss spätestens am 19. Mai 2024 im Original beim Wahlamt eingegangen sein. Die Antragsfrist kann nicht verlängert werden.

Nach Prüfung und Eintragung ins Wählerverzeichnis senden wir Ihnen den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen per Luftpost zu. Für die Rücksendung beachten Sie bitte die Postlaufzeiten, damit Ihr Wahlbrief rechtzeitig zum Wahltag vorliegt.

Weitere Informationen und Vordrucke erhalten Sie auf der Website der Bundeswahlleiterin.

Kontakt zum Wahlamt

Telefon: 02150 - 916 111
Telefax: 02150 - 916 39 111

E-Mail: wahlamt(at)meerbusch.de