Inhalt
Allgemeines
Die bis 31.12.2017 gültige Vergnügungssteuersatzung der Stadt Meerbusch tritt ab 01.01.2018 außer Kraft.
Ab 01.01.2018 unterliegen der Besteuerung die im Gebiet der Stadt Meerbusch veranstalteten nachfolgenden Vergnügungen (Veranstaltungen):
- Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art;
- Vorführungen von Filmen oder Bildern, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben (auch in Kabinen);
- Das Ausspielen von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen;
- Das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in
a) Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen (im Sinne des § 33 i Gewerbeordnung),
b) Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten.
Weitere Informationen können Sie dem Informationsblatt zu der ab 01.01.2018 gültigen Vergnügungssteuersatzung entnehmen oder beim unten aufgeführten Ansprechpartner erfragen.
Adresse
Service Finanzen
Hochstraße 1
40670 Meerbusch
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
(Dienstag- und Donnerstagnachmittag keine Sprechzeit)
Ansprechpartner
- Wehr, Elke
- Tel.: 02159 - 916 412 Fax: 02159 - 916 39 412 E-Mail: elke.wehr@meerbusch.de
Downloads
- pdf-Dokument Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer ab 01.01.2018 (57 KB)
- pdf-Dokument Informationsblatt zu der ab 01.01.2018 gültigen Vergnügungssteuersatzung (34 KB)
- pdf-Dokument Vergnügungssteuererklärung ab 01.01.2018 (42 KB)
- pdf-Dokument Anlage 1 zur Vergnügungssteuererklärung für Apparate mit Gewinnmöglichkeiten ab 01.01.2018 (463 KB)
- pdf-Dokument Anlage 2 zur Vergnügungssteuererklärung für Apparate ohne Gewinnmöglichkeiten ab 01.01.2018 (246 KB)