Inhalt
Allgemeines
Die Grundsteuer ist unterteilt in die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und die Grundsteuer B (bebauter und unbebauter Grundbesitz). Die an die Stadt Meerbusch zu zahlende Grundsteuer errechnet sich wie folgt:
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz
Grundsteuermessbetrag
Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt im Grundsteuermessbescheid festgesetzt.
Das Finanzamt stellt hier auch fest, wer Steuerschuldner und ab wann das Objekt zu besteuern ist.
Die Stadt Meerbusch ist bei der Grundsteuererhebung an die Feststellungen des Finanzamtes gebunden.
Einwände gegen die Höhe der Grundsteuer sind daher bei dem Finanzamt anzubringen, das den Grundsteuermessbescheid erteilt hat.
Das Finanzamt erreichen Sie unter folgender Anschrift
Finanzamt Neuss
Hammfelddamm 9
41460 Neuss
Telefon: 02131 / 66 56-0
Telefax: 0800 / 100 926 751 22
Hebesatz
Hebesatz:
Der Hebesatz wird vom Rat der Stadt Meerbusch für das gesamte Stadtgebiet einheitlich festgelegt.
Er beträgt:
- für die Grundsteuer A 250 v.H. (seit 2012)
- für die Grundsteuer B 480 v.H. (seit 2022)
Adresse
Service Finanzen
Hochstraße 1
40670 Meerbusch
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
(Dienstag- und Donnerstagnachmittag keine Sprechzeit)
Ansprechpartner für den Stadtteil Büderich
- Provenzano, Melanie
- Tel.: 02159 - 916 446 Fax: 02159 - 916 39 446 E-Mail: melanie.provenzano@meerbusch.de
Ansprechpartner für die Stadtteile Osterath und Ossum-Bösinghoven
- Flade, Rainer
- Tel.: 02159 - 916 402 Fax: 02159 - 916 39 402 E-Mail: rainer.flade@meerbusch.de
Ansprechpartner für Strümp und alle übrigen Stadtteile
- Müller, Nadeshda
- Tel.: 02159 - 916 449 Fax: 02159 - 916 39 449 E-Mail: nadeshda.mueller@meerbusch.de