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Gesamtabschluss
Gemäß § 116 der Gemeindeordnung NRW hat die Gemeinde in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Er besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen.
Der Gesamtabschluss bezieht, wie ein Konzernabschluss in der Privatwirtschaft, die verselbständigten Aufgabenbereiche und die Beteiligungen mit ein. Er legt somit Rechenschaft über die tatsächliche Aufgabenerledigung und die wirtschaftliche Entwicklung aller Organisationseinheiten der Gemeinde ab.
Jahresabschluss und Gesamtabschluss zusammen ermöglichen einen vollständigen Überblick über Vermögen, Schulden sowie den Ressourcenverbrauch der Gemeinde. Dies bildet die methodische Grundlage für eine verbesserte Gesamtsteuerung von Kernverwaltung und verselbständigten Aufgabenbereichen.
Ansprechpartner
- Kraus, Dominik
- Tel.: 02159 - 916 7770 E-Mail: dominik.kraus@meerbusch.de
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