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Von Handdesinfektion bis Tischabstand im Lokal: Wirtschaftsförderung der Stadt berät Gastronomen beim Neustart

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Die strengen Hygienevorschriften für die Wiederöffnung der Geststätten und Restaurants fordern auch den Wirten viel ab. Die städtische Wirtschatfsförderung berät die Gastronomen. Foto: i-stock

Die strengen Hygienevorschriften für die Wiederöffnung der Gaststätten und Restaurants fordern auch den Wirten viel ab. Die städtische Wirtschaftsförderung berät die Gastronomen. Foto: i-stock

"Gerade die ersten Tage des Neustarts sind auch für unsere Gastronomen nicht leicht. Es gibt noch viel Unsicherheit." Stephan Benninghoven, Wirtschaftsförderer der Stadt, erhält zurzeit viele Einblicke in die Sorgen und Alltagsprobleme der Meerbuscher Unternehmerschaft. Mit der Wiedereröffnung der Restaurants und Gaststätten ist auch bei den Gastwirten der Beratungsbedarf stark gestiegen.

Wie stelle ich meine Tische am besten auf? Wieviele Gäste darf ich zeitgleich bewirten? Was muss mein Personal beachten? Welche Infektionsschutz- und Hygienestandards muss ich einhalten? Für diese und andere Fragen hat Stephan Benninghoven jetzt ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen zusammengestellt und per Mail an die heimischen Gastronomen verschickt. Das Papier ist zusätzlich auch auf der Seite der Wirtschaftsförderung hinterlegt.

Eine weitere, häufig gestellte Frage: Im Handel ist die Zahl der Kunden, die gleichzeitig im Geschäft sein dürfen, durch die Fläche des Ladens begrenzt. Gilt das auch für Gaststätten? "Diese Regelung wurde für die Gastronomie nicht übernommen", so Stephan Benninghoven. "Die maximale Anzahl der Gäste richtet sich hier nicht nach der Quadratmeterfläche, sondern letztlich danach, wie viele Sitzplätze im Lokal unter Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern von Stuhllehne zu Stuhllehne untergebracht werden können." Die Bestuhlung müsse in einer Raumskizze dokumentiert werden. Festgehalten werden müssen auch die Kontaktdaten und Aufenthaltszeiten aller Gäste. "Das kostet Zeit und ist mühsam. Es ist aber unerlässlich für die später Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen."

Auch das gewohnte gesellige Miteinanderstehen an den Theken ist derzeit nicht erlaubt. Stattdessen gibt es Sitzplatzpflicht für alle, die Wirte weisen den Gästen ihre Plätze zu. Auch die Gäste müssen sich an Regeln halten - notfalls muss der Wirt dafür sorgen. "Die Gäste müssen sich nach Betreten des Lokals die Hände waschen oder desinfizieren. Das gilt auch für Biergärten und Außenterrassen", so Benninghoven. Händeschütteln oder Umarmungen seien tabu, auf allen Wegen durchs Lokal - zum Beispiel zur Toilette - gelte Maskenpflicht. Das Personal trage durchgehend Mund-Nasen-Bedeckung.

Hoch ist auch der Hygiene- und Desinfektionsaufwand im Restaurant. So müssen nach jedem Gästewechsel alle Kontaktflächen (Stuhl, Tisch, Speisekarten, Gewürzspender etc.) gereinigt und desinfiziert und auch die Tischtücher gewechselt werden. Sanitärräume müssen zwei mal täglich geputzt werden und jederzeit mit genügend Flüssigseife und Handdesinfektionsmittel ausgestattet sein.

"Durch die begrenzte Gästezahl ist obendrein der Umsatz der Gaststätten und Restaurant stark begrenzt. Das alles fordert den Wirten und auch dem Personal viel ab", so Stephan Benninghoven. "Ich hoffe, dass die Infektionslage in absehbarer Zeit weitere Erleichterungen zulässt."

Wirtschaftsförderer Stephan Benninghoven hilft jetzt auch heimischen Gastronomen durch die lange Liste der Corona-Hygienevorschriften. Foto: Stadt Meerbusch

Wirtschaftsförderer Stephan Benninghoven hilft jetzt auch heimischen Gastronomen durch die lange Liste der Corona-Hygienevorschriften. Foto: Stadt Meerbusch