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Schnell entschieden: Terrassengebühr der Gastwirte wird für 2020 erlassen

Städtische Wirtschaftsförderung bietet umfassende Hilfen für Gewerbetreibende

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Leere Biergartentische und -stühle

Die Corona-Schutzverordnung lässt derzeit keine Öffnung der Außengastronomie zu. Der Stadtrat hat deshalb entschieden, den Wirten auch in diesem Jahr die so genannte "Terrassengebühr" zu erlassen. Foto: i-stock

Über eine Dringlichkeitsentscheidung hat Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage den Meerbuscher Gastwirten, die öffentliche Flächen für ihre Außengastronomie nutzen, die Terrassengebühr für das Jahr 2020 erlassen. Die Entscheidung wurde einvernehmlich mit den Vorsitzenden der Ratsfraktionen vor dem Hintergrund der Corona-Krise und der damit verbundenen Zwangsmaßnahmen gefällt, die auch die Gastronomie hart treffen.

"Wir tun im Zusammenwirken mit der Politik alles, um auch Gewerbetreibenden, die es jetzt schwer haben, zu helfen", so Mielke-Westerlage. Der Erlass der Terrassengebühr sei hier nur eine kleine Facette. Zugleich lobt die Verwaltungschefin die vielen kreativen Service-Ideen vom Lieferdienst bis zu Sonderspeisekarten, mit denen derzeit auch die heimische Gastronomie aufwartet. "Das zeugt von Unternehmergeist und Gemeinsinn gleichermaßen."

Per Verordnung der Bundesregierung vom 23. März sind derzeit bekanntlich alle Restaurants und Speisegaststätten komplett für Gäste geschlossen. Die Auslieferung von Speisen außer Haus ist nur erlaubt, wenn die zum Schutz vor Infektionen nötigen Abstände eingehalten werden. Kneipen, Cafés und Eisdielen, die ebenfalls gerne Terrassen nutzen, mussten bereits am 18. März schließen.

Kurzer Draht zur Wirtschaftsförderung

Bei der Wirtschaftsförderung im Rathaus gehen derweil täglich etliche besorgte Anrufe von Unternehmern und Gewerbetreibenden ein, die sich angesichts teils massiver Auftrags- und Umsatzeinbrüche nach Unterstützungsangeboten der öffentlichen Hand erkundigen. Neben den milliardenschweren Hilfspaketen von Bund und Land hat die Wirtschaftsförderung gemeinsam mit der Stadtkämmerei auch vor Ort in Meerbusch schon konkrete Hilfen umgesetzt: Anträge auf Senkung von Gewerbesteuervorauszahlungen werden bereits bevorzugt bearbeitet und bewilligt. Innerhalb weniger Tage hat die Kämmerei Steuerabsetzungsanträgen in Höhe von mehr als einer Million Euro stattgegeben - ein erheblicher Verlust für die kommunale Kasse. Zudem werden ab sofort auch keine Verspätungszuschläge erhoben. Drohende Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen können auf Antrag zunächst für vier Monate ausgesetzt werden. Mahngebühren und Säumniszuschläge können erlassen werden.

Kontakte und praktische Hilfe

Wirtschaftsförderer Stephan Benninghoven hat zudem das Informationsangebot der Wirtschaftsförderung stark ausgebaut und bietet hilfreiche Links zu praxisnahen Förderprogrammen oder auch Erklärungen zu den neuen Verordnungen für Einzelhandel und Gastronomie an. Interessiert? Klicken Sie hier!

Dazu hat die Wirtschaftsförderung auf der Webseite der Stadt den Online-Markt Meerbusch aufgebaut, auf dem sich Gewerbetreibende präsentieren können, die – z. B. in den Bereichen Gastronomie und Einzelhandel – krisenbedingt neue, spezielle Angebote und Dienstleistungen für ihre Kunden auf die Beine gestellt haben. Das Angebot wird bereits gut angenommen und wächst stetig.