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Ordnungsgemäß parken auf dem Dr.-Franz-Schütz-Platz: Alles Wissenswerte kompakt im Netz

Vom Tagesticket bis zur EC-Kartenzahlung

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Parkende Autos

Autofahrern, die auf dem Dr.-Franz-Schütz-Platz parken, sind seit Einführung der Parkgebühren offenbar noch nicht alle Regelungen klar. Foto: i-stock

Der Fachbereich Straßen und Kanäle der Stadtverwaltung hat  jetzt nochmals alles Wissenswerte über die neue Parksituation auf dem Dr.-Franz-Schütz-Platz in Büderich kompakt zusammengestellt. "Offenbar wird von Autofahrern doch das Eine oder Andere missverstanden. Manches, was erzählt wird, ist auch schlichtweg unzutreffend", so der Technische Beigeordnete Michael Assenmacher dazu.
 

Bezahlen nur tagsüber

Auch die grundlegendste Information sei noch nicht bei allen Nutzern angekommen: Gebührenpflichtig ist das Parken auf dem Dr.-Franz-Schütz-Platz nur montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 13 Uhr. In den übrigen Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen bleibt das Parken kostenlos. Eine Stunde Parkzeit kostet einen Euro. 40 Cent müssen als Mindestbetrag eingeworfen werden, was 24 Minuten Parkzeit entspricht. Die Höchstparkdauer liegt bei drei Stunden, die entsprechend drei Euro kosten.

Eine weitere Information, die noch nicht zu allen Parkern durchgedrungen ist: Auch wer vor 9 Uhr kommt, länger parken möchte und deshalb einen Parkschein ziehen muss, hat kein Problem. Wenn ein Parkschein vor der gebührenpflichtigen Parkzeit gezogen wird, wird die Parkdauer automatisch erst ab 9 Uhr berechnet.

Hinterlegt ist auch alles Wissenswerte über Kartenzahlung am Parkautomat, über Tagestickets, Dauerparkausweise, Gebührenteilerstattung im Einzelhandel oder die Störungsnummer. Die Hinweise im Einzelnen finden Sie hier.

Öfter mal ohne Auto ins Zentrum

Den Grundsatzbeschluss, auf Meerbuschs größtem und am stärksten frequentierten Parkplatz Gebühren einzuführen, fasste der Bau- und Umweltausschuss nach ausgiebiger öffentlicher Diskussion bereits im November 2017, wenige Wochen später gab der Stadtrat grünes Licht. Danach wurde die Stadtverwaltung beauftragt, einen Gebührenkatalog zu entwerfen, den die Politik im Juli letzten Jahres verabschiedete. Die Regelung soll Autofahrer dazu animieren, vor allem kurze innerörtliche Strecken ins Büdericher Ortszentrum wenn möglich auch ohne Auto zurückzulegen. Zuletzt hatte es im Stadtgebiet Anfang der 1990er Jahre Parkuhren gegeben.