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Höchstspannungsleitung von Osterath nach Philippsburg: Pläne liegen von 9. Dezember bis 8. Januar öffentlich aus

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Hochspannungsleitungen

An der Hochspannungsleitung über der Kaarster Straße wird ab 26. September gearbeitet. Deshalb muss die Straße etwa zwei Wochen lang tagsüber gesperrt werden. Foto: Thinkstock

Ab Montag, 9. Dezember, bis einschließlich 8. Januar werden im Technischen Dezernat der Stadtverwaltung an der Wittenberger Straße 21 die umfangreichen Planunterlagen für den Bau einer neuen, rund 340 Kilometer langen Höchstspannungsleitung zwischen Osterath und Philippsburg in Baden-Württemberg öffentlich ausgelegt. Bis zum 10. Februar haben die Bürgerinnnen und Bürger dann Gelegenheit, Einwände gegen das Vorhaben bei der Bundesnetzagentur einzureichen.
 

Wichtige Schaltstelle der Leitung soll der für Osterath geplante Doppelkonverter sein, in dem Wechselstrom für die weitere Übertragung nach Süden in Gleichstrom umgewandelt wird. Im jetzt anlaufenden Offenlegungsverfahren geht es um den Abschnitt C des geplanten Trassenkorridors, der von Osterath über Kaarst, Neuss und Grevenbroich zum Umspannwerk Rommerskirchen führt.

Für einen Großteil der Strecke wollen die beiden Vorhabenträger Amprion und Transnet BW schon bestehende Strommasten nutzen. Eine solche Ausführung mit Gleich- und Wechselstromleitungen auf einem Mast wird auch als Hybridsystem bezeichnet. Bedeutsam für Osterath: Die Planunterlagen sehen auch einen Trassenkorridor für die so genannte Anbindungsleitung vor, die den geplanten Konverter an den Netzverknüpfungspunkt Osterath und an die Gleichstromleitung anbindet. Dafür ist an der Umspannanlage in Osterath eine Erweiterung des Trassenkorridors an der östlichen Seite vorgesehen.

Die Stadt Meerbusch bekommt die Unterlagen, rund 20 Aktenordner, in den nächsten Tagen geliefert. Dann wird auch die Stadt in Zusammenarbeit mit den von der Verwaltung beauftragten Fachanwälten eine umfassende Stellungnahme erarbeiten. Bürgerinnen und Bürger, die Einwände erheben möchten, können über die Bürgerinitiative gegen den Konverter Formulierungshilfen bekommen. Die Stadtverwaltung darf hier nicht beratend tätig werden, weil sie im Verfahren der Neutralitätspflicht unterliegt. Die Einwendungen können elektronisch per Online-Formular (www.netzausbau.de/beteiligung2-c), per Post an die Bundesnetzagentur, Stichwort: Netzausbau, Postfach 8001, 53105 Bonn geschickt oder direkt schriftlich im Technischen Dezernat abgegeben werden.