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Verfahren zum Ausbau des Flughafens - Bezirksregierung bleibt dabei: Zweite Öffentlichkeitsbeteiligung ab 4. Mai

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Maschine im Anflug über der Mauritius-Schule in Büderich.

Der Flughafen Düsseldorf - hier eine Maschine im Landeanflug über der Mauritius-Schule in Büderich - will weiter wachsen. Ergänzte Antragsunterlagen dazu muss die Stadt Meerbusch nun trotz Corona-Risiken öffentlich auslegen. Foto: Stadt Meerbusch

Trotz der Einschränkungen und der zu erwartenden Zurückhaltung der Bürger durch die Corona-Krise halten das Verkehrsministerium NRW und die Bezirksregierung Düsseldorf an ihrem Vorgehen fest: Die Unterlagen und Gutachten zur beantragten Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf müssen ab 4. Mai öffentlich ausgelegt werden. Der dringenden Bitte der Stadt und der Initiative "Bürger gegen Fluglärm", die zweite Offenlegung wegen bestehender Risiken zu verschieben, hat das Verkehrsministerium nicht stattgegeben.
 

Die Unterlagen sind nun vom 4. Mai bis einschließlich 12. Juni montags bis donnerstags von 8 bis 12 und von 13.30 bis 16 Uhr sowie freitags 8 bis 12 Uhr im Technischen Dezernat (Anbau am Parkplatz auf der Gebäuderückseite) an der Wittenberger Straße 21 in Lank-Latum einzusehen. Damit es keine Wartezeiten gibt und die gleichzeitige Einsicht durch mehrere Besucher vermieden wird, müssen Interessenten unter der Telefonnummer 02150 / 916 274 in der Stabsstelle Umwelt der Stadtverwaltung einen Termin vereinbaren. Besucher werden gebeten, einen Mund-/Nasenschutz zu tragen.

Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, die Unterlagen über die Homepage des Verkehrsministeriums einzusehen und dadurch einen Termin in der Verwaltung zu vermeiden. Einwendungen gegen die in den ergänzenden Unterlagen vorgebrachten Inhalte müssen bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist  mit dem Aktenzeichen 26.01.01.01- PFV DUS bei der Bezirksregierung Düsseldorf (Postfach 300865, 40408 Düsseldorf) oder bei der Stadt Meerbusch eingereicht werden.

Über alle Einwendungen und Stellungnahmen entscheidet das Verkehrsministerium NRW als Planfeststellungsbehörde.

Nähere Infos im Amtsblatt der Stadt Meerbusch vom 23. April 2020.