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Jetzt noch Förderung sichern: Rhein-Kreis Neuss unterstützt Balkonkraftwerke auch in Meerbusch

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Gefördert werden unter anderem auch so genannte Balkonkraftwerke.

Gefördert werden unter anderem auch so genannte Balkonkraftwerke. Foto: iStock/Frederick Doerschem

Wer in Meerbusch Mini-Solaranlagen, Balkonkraftwerke oder Balkon-Solarmodule – so genannte steckerfertige Photovoltaikanlagen – an seinem Haus installieren möchte, kann sich diese nach wie vor vom Rhein-Kreis Neuss fördern lassen. Der entsprechende Fördertopf ist noch nicht ausgeschöpft - Hausbesitzer können also weiterhin auf finanzielle Unterstützung hoffen.

Bei der Umsetzung und Entwicklung des Förderprogramms kooperiert der Kreis eng mit dem Technologiezentrum Glehn (TZG). Gefördert werden der Erwerb und die Installation von neuen, steckerfertigen Photovoltaikanlagen, die ab dem 20. November 2023 angeschafft und in Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern im Kreisgebiet installiert werden. Hierunter fallen Solarmodule von bis zu 600 Watt Leistung (Abgabeleistung des Wechselrichters), die an einen Stromkreis angeschlossen werden.
Antragsberechtigt sind Personen, die Mieter oder Eigentümer einer Wohneinheit in einem Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus im Rhein-Kreis Neuss sind. Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro beziehungsweise 300 Euro bei Vorliegen eines Wohnberechtigungsscheins.
Eine Förderung kann online unter https://rkn.nrw/pr021 beantragt werden. Dort finden sich auch die genauen Förderbestimmungen und weitere Informationen zum Förderprogramm.