Inhalt

Bürgerbüro empfiehlt zum Jahresbeginn: Jetzt frühzeitig Ausweispapiere prüfen

Veröffentlicht am:

Andrea Sarabi und Jérôme Berg

Andrea Sarabi und Jérôme Berg empfehlen dringend, die Gültigkeit der Ausweispapiere im Blick zu halten und die gesetzliche An- und Ummeldepflicht zu beachten. Als Service hilft das Bürgerbüro gern der Erinnerung auf die Sprünge. Foto: Stadt Meerbusch

Seit dem 1. Januar 2024 werden in deutschen Meldebehörden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt und auch nicht mehr verlängert. Stattdessen gibt es auch für die Kleinen auf Antrag neue, fälschungssichere Reisepässe oder Personalausweise, die den aktuellen elektronischen Sicherheitsstandards entsprechen. Einen Nachteil bringt die Neuerung freilich auch mit sich: Auch Ausweise für Kinder werden nun nicht mehr wie bisher im Bürgerbüro vor Ort, sondern in der Bundesdruckerei in Berlin erstellt – die Produktions- und Wartezeit variiert zwischen drei und sechs Wochen.

Kein Stress vor dem Urlaub

„Deshalb ist es gerade aktuell zu Jahresbeginn sinnvoll, einen prüfenden Blick in die persönlichen Ausweisdokumente zu werfen. Das erspart Zeitnot und damit Stress kurz vor dem Urlaub“, empfiehlt Andrea Sarabi, verantwortliche Abteilungsleiterin für die städtischen Bürgerbüros, das Standesamt und Wahlen.

Eine bevorstehende Reise ist freilich nicht der einzige Anlass, sich pflichtbewusst um seine „Papiere“ zu kümmern. Denn: Per Gesetz gilt für jeden deutschen Staatsbürger – auch wenn er eine zweite Staatsangehörigkeit besitzt – die Ausweispflicht. „Ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen ist darüber hinaus natürlich auch von erheblichem Eigeninteresse“, sagt Jérôme Berg, Mitarbeiter im Bürgerbüro. „Bei der Autozulassung, bei Wahlen, Bankgeschäften oder verschiedensten Freizeitaktivitäten läuft ohne gültigen Ausweis bekanntlich nichts.“

Nette Erinnerung aus dem Rathaus

Dennoch übersähen Jahr für Jahr etliche Meerbuscher, dass ihre Pässe schlichtweg abgelaufen sind – oft schon lange. Zu einem festen Stichtag im November schreibt das Bürgerbüro deshalb alle Bürgerinnen und Bürger an, die es im zurückliegenden Jahr versäumt haben, ihre Ausweise erneuern zu lassen. 800 bis 900 Briefe verlassen zu diesem Zweck alljährlich das Rathaus. „Das freundliche Erinnerungsschreiben verstehen wir einerseits als netten Bürgerservice, aber auch als Mahnung, seiner Bürgerpflicht nachzukommen“, sagt Andrea Sarabi. Bisher blieb es bei einer einmaligen Erinnerung der Stadt. Ab diesem Jahr allerdings wird das Bürgerbüro bei allen Betroffenen, die sich nicht melden, nachhaken. „Auch wenn das nicht jeder nachvollziehen kann“, so Sarabi. „Aber nachzusehen, was in Meldeangelegenheiten noch unerledigt ist, verstehen wir als nützlichen Frühjahrsputz, der so manches Vergessene zu Tage bringt.“

Da ein Ausweisdokument nach wie vor nur persönlich im Bürgerbüro beantragt werden kann, - was nicht jedem möglich ist – hat Andrea Sarabi noch einen nützlichen Tipp: Personen die am öffentlichen Leben nicht (mehr) teilnehmen können, haben die Möglichkeit, sich von der Ausweispflicht befreien zu lassen; ein entsprechendes Formular gibt es im Bürgerbüro.

An- und Ummeldung müssen sein

Zum absoluten Muss gehört auch die gesetzliche An- und Ummeldepflicht. So muss nach einem Umzug laut Gesetzgeber innerhalb von zwei Wochen die neue Adresse ans Einwohnermeldeamt der Stadt gemeldet werden. „Für eine Abweichung von einigen Tagen haben wir durchaus Verständnis. Nicht immer lässt sich alles tagesaktuell mit Familie, Beruf und Alltag vereinbaren“, sagt Jérôme Berg. Wird die Ummeldung darüber hinaus deutlich versäumt, droht allerdings ein Verwarngeld. Probleme gebe es häufig auch dann, wenn alte Menschen ins Seniorenheim umgezogen seien. Die Ummeldung würde von den Angehörigen oder Betreuern oft vergessen. Die Folge: etliche Postrückläufer und infolge dessen Ermittlungen durch die städtische Ordnungsbehörde. „Oft erfahren wir erst nach aufwendigen Recherchen, dass die Adressaten längst im Altenheim leben.“

Nebenwohnsitze nicht vergessen

Eine Meldepflicht gibt es im Übrigen auch für Nebenwohnsitze. Über 2.700 davon sind bei der Meldebehörde in Meerbusch registriert. „Wir sind aber sicher, dass etliche davon gar nicht mehr existieren“, so Andrea Sarabi. Vor allem Studierende würden das Elternhaus gerne langfristig als Zweitwohnsitz behalten, auch wenn sie längst eigene vier Wände woanders bewohnen. „Auch hier können wir nur dringend empfehlen, die Meldeangelegenheiten zeitnah in Ordnung zu bringen - und nicht erst, wenn die GEZ Gebühren erhebt.“

Fragen dazu beantworten die Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro. Alle nötigen Fakten (zum Beispiel zum Personalausweis) gibt es gleich hier.