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Wählerverzeichnis

Um in Meerbusch wählen zu können, müssen Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sein.

  • Wahlberechtigte Deutsche wurden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn sie am Stichtag (03. April 2022) in Meerbusch mit der einzigen oder der Hauptwohnung gemeldet waren.
  • Wahlberechtigte Deutsche, die sich gewöhnlich und am Stichtag, dem 03. April 2022, in Meerbusch aufhalten oder gehalten haben, ohne eine Wohnung zur Verfügung zu haben, können bis zum 24. April 2022 auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden.

Der Antrag auf Eintragung ist beim Wahlamt schriftlich oder zur Niederschrift zu den Öffnungszeiten zu stellen. Der Antrag muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit und die genaue Anschrift des Wahlberechtigten (gewöhnliche Unterkunft oder Aufenthaltsort) enthalten und persönlich sowie handschriftlich unterzeichnet sein.

Wahlbenachrichtigung

Wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten Sie bis spätestens 24. April 2022 eine Wahlbenachrichtigung. Sollten Sie bis zu diesem Termin keine Benachrichtigung erhalten haben, obwohl Sie wahlberechtigt sind, setzen Sie sich bitte zur Klärung möglichst schnell mit dem Wahlamt in Verbindung.

Wohnungswechsel (Anmeldung bei der Meldebehörde)

In der Zeit vom 04. April bis 29. April 2022 gilt:

Ein Wohnungswechsel innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen führtnicht zur Eintragung oder Streichung im Wählerverzeichnis der bisherigen Gemeinde. In diesem Fall ist von Ihnen aktiv ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis oder ab dem 25.04.2022 ein Einspruch gegen das Wählerverzeichnis zu stellen. Nach Eintragung in der neuen Gemeinde erfolgt eine Rückmeldung an die Fortzugsgemeinde und die Streichung. Ihre vorher abgegebene Briefwahlstimmen werden ungültig. Für Ihren neuen Wahlbezirk können Sie erneut Briefwahlunterlagen beantragen. Bei einer Verlegung der Hauptwohnung in eine andere Gemeinde innerhalb NRWs gilt das Vorstehende entsprechend.

Bei einem Zuzug aus einem anderen Bundesland nach Meerbusch erfolgt die Eintragung ins Wählerverzeichnis von Amts wegen.

In der Zeit vom 30. April bis 15. Mai 2022 gilt:

Ein Zuzug nach oder Wegzug aus Meerbusch innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalens tangiert das Wählerverzeichnis nicht.  Die Wahlberechtigung bleibt bei der bisherigen Gemeinde bestehen und kann notfalls durch die Beantragung von Briefwahlunterlagen wahrgenommen werden.

Bei einem Zuzug nach Meerbusch aus einem anderen Bundesland ist eine Aufnahme ins Wählerverzeichnis nicht mehr möglich.

Bei einem Wegzug aus Meerbusch in ein anderes Bundesland erfolgt eine Streichung von Amts wegen aus dem Wählerverzeichnis, ggf. abgegebene Briefwahlstimmen werden ungültig.

Ausführliche Informationen erhalten Sie auch bei Ihrer Anmeldung im Bürgerbüro.

Direktkontakt zum Wahlamt

Telefon: 02150 - 916 111
Telefax: 02150 - 916 39171

E-Mail: wahlamt(at)meerbusch.de