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FAQ

Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten rund um den Musikschulunterricht.

Frage

Antwort

Wie melde ich mein Kind oder mich selbst für ein Unterrichtsangebot an der Musikschule an?

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online.

Lediglich für die Anmeldung von bereits zum Einzelunterricht angemeldeten Schüler*innen zum Ensembleunterricht ist ein Anmeldeformular erforderlich.

Ist meine Anmeldung verbindlich?

Ihre Anmeldung wird erst nach einer konkreten Vereinbarung des Unterrichtstermins bzw. nach Antritt des Unterrichtes/ des Kurses für Sie verbindlich und damit gebührenrelevant. Wenn Sie Ihre Anmeldung zurückziehen möchten, teilen Sie das bitte der Musikschule mit, damit Sie nicht unerwünscht kontaktiert werden.

Wann kann mein Kind / kann ich mit dem Unterricht beginnen?

In der Regel können neue Schüler je nach freien Unterrichtskapazitäten zum Beginn des Musikschuljahres (01.10.) und zum Beginn des Halbjahres (01.04.) aufgenommen werden. Auch die Elementarkurse starten zu diesen Terminen. Bei freien Plätzen ist auch gelegentlich eine Aufnahme während des Schuljahres oder ein Quereinstieg in die Kurse möglich

Wo und wann findet der Unterricht statt?

Die Musikschule ist in allen großen Meerbuscher Ortsteilen präsent, überwiegend in Räumen der Grundschulen. In Strümp befindet sich unser Musikschulgebäude. Allerdings können nicht alle Unterrichtsangebote an allen Orten stattfinden. Nähere Informationen diesbezüglich erhalten Sie auf Anfrage. Die einzelnen Unterrichtsstätten finden Sie auch unter der Rubrik "Service". Der Vokal- und Instrumentalunterricht wird individuell zwischen Ihnen und der Lehrkraft vereinbart. Die entsprechende Lehrkraft setzt sich zur Terminabstimmung rechtzeitig vor Unterrichtsstart mit Ihnen in Verbindung. Die Uhrzeiten und Unterrichtsorte für die Elementarkurse sind festgelegt. Sie finden sie auf dem jeweiligen Anmeldeformular.

Ab welchem Alter kann mein Kind die Musikschule besuchen?

Die Musikschule bietet bereits für Kleinkinder ab 6 Monaten einen Eltern-Baby-Kurs an. Auf seiner ersten Entdeckungsreise in Welt der Musik begleiten wir Ihr Kind gerne bis ins Grundschulalter. Nach den Elementarkursen kann sich der Instrumental- oder Vokalunterricht anschließen, ganz nach individueller Neigung. Der Besuch der Elementarkurse ist aber keine Voraussetzung für den Unterricht am Instrument oder der Stimme.

Wie kann ich mein Kind / kann ich mich bei Wunsch nach Lehrerwechsel oder Wechsel des Instrumentes/ des Kurses ummelden?

Bitte teilen Sie der Musikschule Ihren Ummeldewunsch möglichst schriftlich mit. Eine Mitteilung per E-Mail ist grundsätzlich möglich. Bei vertragsrelevanten Änderungen, wie z.B. der Änderung der Unterrichtsdauer, ist allerdings Ihre Unterschrift erforderlich. Fragen Sie ggfs. bei der Musikschule nach, welche Form für Ihren Wunsch die richtige ist.

Kann ich bei der Musikschule ein Instrument mieten und was kostet das?

Die Musikschule vermietet einige spezielle Instrumentenarten, wie z.B. große Streichinstrumente oder kostspieligere Blasinstrumente, im Rahmen des vorhandenen Instrumentenbestandes. Der Mietvertrag gilt zunächst für die Dauer eines Jahres. Die entsprechenden Gebühren finden Sie in der Gebührensatzung unter den Downloads. Viele Musikalienhändler vermieten inzwischen die häufig nachgefragten Instrumentenarten in kindgerechten bis „normalen“ Größen zu erschwinglichen Preisen z.B. per Mietkauf. Nach ca. dem ersten Unterrichtsjahr empfiehlt sich ohnehin meist die Anschaffung eines eigenen Instrumentes.

Welche Ermäßigungen gibt es bei den Unterrichtsgebühren?

Es gibt eine gestaffelte Familienermäßigung ab zwei Teilnehmern aus einer Familie. Näheres dazu erfahren Sie in der Gebührensatzung unter den Downloads. Eine Sozialermäßigung kann auf Antrag und nach Vorlage entsprechender Nachweise gewährt werden. Bitte informieren Sie sich darüber bei der Musikschulleitung.

Wie melde ich mein Kind oder mich selbst ab und welche Kündigungsfristen muss ich einhalten?

Bitte senden Sie Ihre Abmeldung in schriftlicher Form an die Leitung der Musikschule. Ein formloses Schreiben genügt. Ihre Unterschrift ist allerdings erforderlich, so dass eine einfache E-Mail ohne Unterschrift nicht ausreicht. Die schriftliche Abmeldung muss jeweils drei Monate vor Ende des Musikschuljahres bzw. des Halbjahres bei der Musikschule eingegangen sein, d.h. bis 30.06. mit Wirksamkeit zum 30.09. und bis 31.12. mit Wirksamkeit zum 31.03. eines Jahres.

Gibt es eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit z.B. bei einem längeren Auslandsaufenthalt?

Eine außerordentliche Kündigung ist natürlich möglich. Sie muss ebenfalls in schriftlicher Form erfolgen, also von Ihnen unterschrieben sein. Hierbei ist zusätzlich ein Nachweis erforderlich z.B. über den Auslandsaufenthalt, den Wegzug in eine andere Gemeinde oder eine längere Erkrankung, die die Teilnahme am Unterricht verhindert. Für die außerordentliche Kündigung gilt eine Frist von mindestens sechs Wochen nach Eingang bei der Musikschule.

Muss ich auch in den Schulferien Gebühren bezahlen, wenn kein Musikschulunterricht stattfindet?

Die Musikschulgebühren sind Jahresgebühren, die in Raten zu zwölf Monaten zu zahlen sind. Daher werden auch die Ferien durchbezahlt und auch im Kündigungsfall immer die jeweils volle Monatsgebühr.

Was passiert bei Unterrichtsausfall, wenn z.B. eine Lehrkraft krank wird?

Der ausgefallene Unterricht kann in der Regel nicht nachgeholt werden. Sollte der Unterricht mehr als viermal im Musikschuljahr aus Gründen ausfallen, die die Musikschule zu vertreten hat, bekommen Sie die Gebühr für den Ausfallzeitraum erstattet. Die Erstattung erfolgt ohne weiteren Antrag von Ihnen, allerdings erst nach Ende des betreffenden Musikschuljahres.

Wo und wann kann ich mich persönlich beraten lassen?

Allgemeine Auskünfte erhalten Sie in der Verwaltung der Musikschule zu den Öffnungszeiten Montag, Mittwoch und Freitag von 9 bis 12 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 14 bis 16 Uhr. Die Musikschulleitung berät Sie gerne auf persönliche Anfrage telefonisch oder per E-Mail. Außerdem lädt die Musikschule zweimal im Jahr zum Schnuppertag ein. Dort können Sie sich ebenfalls ganz unverbindlich informieren und fachlich beraten lassen. Den nächsten Termin zum Schnuppern finden Sie unter „Aktuelles“ oder im Veranstaltungskalender der Stadt Meerbusch.