FÖRDERPROGRAMME
Für Unternehmen gibt es verschiedene Möglichkeiten der Förderung. Hier finden Sie eine Übersicht verschiedener Fördertöpfe beziehungsweise weiterführende Angebote.
Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen, die externe Expertise für die Vorbereitung von Vorhaben im Ausland in Anspruch nehmen, können dafür Fördermittel erhalten.
In der Regel ist spezifisches Fachwissen für die Erschließung neuer Absatzmärkte notwendig. Dabei stehen die Unternehmen oft vor Fragen wirtschaftlicher, finanzieller, personeller und organisatorischer Art. Wenn zur Klärung dieser Fragestellungen externe Berater eingebunden werden, gibt es die Möglichkeit, Zuschüsse für Beratungskosten zu erhalten:
Wer wird gefördert?
Das Regionale Wirtschaftsförderprogramm (RWP) – Beratung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen, die bereits mehr als fünf Jahre alt sind.
Was wird gefördert?
RWP unterstützt die umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratung von externen, nachgewiesen qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern.
Wie wird gefördert?
Für die Kosten der auswärtigen Berater wird ein Zuschuss von 80 Prozent gewährt. Für die Beratungskosten kann pro Tag (á acht Stunden) ein Betrag von maximal 1.500 Euro netto berücksichtigt werden. Gefördert werden können zwei Phasen von je bis zu zehn Tagewerken. Jede Phase darf maximal zwei Monate andauern.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Förderanträge nimmt die NRW.BANK postalisch oder online über das Kundenportal entgegen.
Unternehmen, die eine energetische Sanierung ihrer Gebäude planen oder in energieeffiziente Anlagentechnik investieren wollen, können hierfür Zuschüsse im Rahmen des Bundesprogramms energieeffiziente Gebäude beantragen. Dies gilt auch für kommunale Gebietskörperschaften sowie kommunale Eigenbetriebe.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Nichtwohngebaeude/sanierung_nichtwohngebaeude_node.html
Gastgewerbe und Tourismuswirtschaft zählen zu den von der Corona-Krise am stärksten betroffenen Branchen. Vor allem die vielen Klein- und Kleinstbetriebe stehen vor großen Herausforderungen und müssen Lösungsansätze finden, um auch in Zukunft wirtschaftlich und erfolgreich tätig sein zu können.
Mit dem Förderprogramm „NRW-Digitalzuschuss für die gastgewerbliche und touristische Wirtschaft“ unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen die Unternehmen der Branche, ihre Zukunftsfähigkeit zu stärken und die digitale Transformation voranzubringen.
Das Förderprogramm wird in mehreren Förderrunden aufgelegt. Die Termine werden rechtzeitig öffentlich auf dieser Webseite bekannt gegeben: www.tour-hotel-gastro.nrw
Die FAQ-Liste informiert Sie ausführlich zu den Fördermöglichkeiten und zur Antragstellung. Projektträger Jülich (PtJ) ist zuständig für die Beratung zu inhaltlichen und fördertechnischen Fragestellungen im Vorfeld und fungiert als Bewilligungsstelle.
Zur digitalen Antragstellung geht es hier.
Die Fähigkeit zum innovativen Handeln und zur digitalen Transformation sind heute entscheidende Wettbewerbs- und Existenzfaktoren für kleine und mittlere Unternehmen. Der Rhein-Kreis Neuss verfolgt eine Innovations- und Digitalisierungsstrategie zur Stärkung der Wirtschaft. Hierüber wird die Umsetzung eigener Innovations- und Digitalisierungsprozesse gefördert. Um bei ihren Investitionen in Innovations- oder Digitalisierungsprojekten zu unterstützen, bietet der Rhein-Kreis Neuss ein eigenes Förderprogramm an. Der Zuschuss beträgt max. 25.000 €.
Angebot der IHK Mittlerer Niederrhein; zahlreiche Informationen unter anderem zur Unternehmensentwicklung, Krisenberatung, Finanzierung und öffentlichen Fördermitteln.
Das Förderprogramm "Go-digital" richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), an das Handwerk sowie an Einzelhändler und unterstützt bei geplanten Digitalisierungsprozessen, wie z.B. der Einrichtung eines Online-Shops.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat ein Förderprogramm zur Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen auf den Weg gebracht.
Ziel ist es, die Ausbildungssituation für junge Menschen mit Startschwierigkeiten in benachteiligten Regionen Nordrhein-Westfalens zu verbessern. Daher sollen die Ausbildungsbetriebe durch Zuschüsse motiviert werden, zusätzliche Ausbildungsstellen zu schaffen.
Sofern Ihrerseits Interesse daran besteht, Jugendliche im Rahmen des Ausbildungsprogramms NRW auszubilden, finden Sie weitere Informationen und Ansprechpartner unter http://www.imbse-gmbh.de/index.php/ausbildungsgestaltung/projekte-und-modelle
Weitere Informationen erhalten zudem Sie aus dem angehängten Flyer (PDF-Format) oder auf https://www.mags.nrw/ausbildungsprogramm-nrw
Egal, ob es um Strukturwandel in der Unternehmenswelt, die fortschreitende Digitalisierung oder einen möglichen Fachkräftemangel geht - mit WEITER.BILDUNG! unterstützt Sie die Bundesagentur für Arbeit darin, die unternehmerischen Herausforderungen von morgen zu bewältigen. Hierzu zählen neben einer umfassenden Beratung, dem erweiterten Zugang zu Weiterbildungsförderungen, den Förderungen von Lehrgangskosten auch Arbeitsentgeltzuschüsse. Ansprechpartner BA:
- Herr Dreßen
- Tel. 02161-404-2200
- Email: christopher.dressen@arbeitsagentur.de
Angebot des Landes NRW; Unter anderem Zuschüsse für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen; Teilweise Übernahme der Kosten für die Installation der Ladeinfrastruktur und Umrüstung der Arbeitnehmerparkplätze (bis zu 50%).
Mit dem neu aufgelegten Programm „START-UP transfer.NRW“ sollen Hochschulabsolventinnen und -absolventen, deren Abschluss in der Regel nicht länger als drei Jahre zurückliegt, sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen unterstützt werden, ihren ersten Schritt in die unternehmerische Selbstständigkeit zu gehen.
Im Bereich der innovativen Medizin gibt es viele Möglichkeiten für Forschende und Unternehmen, sich um Fördergelder zu bewerben. Nachfolgend finden Sie kurze Informationen zu den wichtigsten Fördermittelgebern und den jeweiligen Ansprechpersonen. Aktuelle Bekanntmachung zur innovativen Medizin finden Sie hier.
Es werden investive Klimaanpassungsmaßnahmen an Gebäuden und auf Liegenschaften kleiner und mittlerer Unternehmen in NRW gefördert, die einen Beitrag zum Erhalt und/oder einer klimaresilienten Weiterentwicklung der wirtschaftlichen Aktivitäten vor dem Hintergrund klimawandelbedingter Veränderungen leisten.
Zu den Maßnahmen zählen insbesondere naturbasierte, nachhaltige Lösungen zum Schutz vor Überhitzung und Dürre/Trockenheit, sowie vor Starkregenereignissen und Überflutungsgefahren und anderen Folgen von Extremereignissen. Dies beinhaltet Maßnahmen zur Verschattung oder Schaffung von Verdunstungskühle, zur Wiederherstellung natürlicher Bodenaustausch-Prozesse sowie Maßnahmen zum Versickern, Verdunsten, Speichern, Zurückhalten und schadfreiem Ableiten von Niederschlagswasser.
Eine Übersicht zu einzelnen förderfähigen Maßnahmen sowie weitere Infos finden Sie in dem Fördersteckbrief auf der Internetseite der Innovationsförderagentur NRW.
Machen Sie Ihr Unternehmen fit für die Zukunft – mit dem Förderprogramm Zukunftsgutscheine Rheinisches Revier!
Mit dem neuen Förderprogramm „Zukunftsgutscheine Rheinisches Revier“ stehen kleinen und mittleren Unternehmen aus dem Rhein-Kreis Neuss mit bis zu 249 Beschäftigten Finanzmittel der EU, des Landes NRW, des Bundes und der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.
Die Förderung erstreckt sich auf vier Felder:
- Externe Beratung
- Personal
- Innovations- bzw. Investitionsförderung
- Qualifizierung und Coaching
Die breite Ausrichtung des Programms gewährleistet, dass den oft sehr unterschiedlichen Herausforderungen im Strukturwandel effektiv begegnet werden kann. So werden Beratungsleistungen und der Erwerb von externem Know-how zur Neuausrichtung des Geschäftsmodells gefördert. Das gilt in ähnlicher Weise für die Einstellung neuer Mitarbeitenden, welche die Transformation im Betrieb mit neuen Ideen und neuem Wissen bereichern. Außerdem stehen Mittel zur Durchführung beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen und sogar für betriebliche Investitionen zur Verfügung.
Hinweis: Die Zukunftsgutscheine enden zum 30.06.2026. Eine letztmalige Antragstellung ist nur noch bis zum 31.12.2025 möglich.
Über nachfolgende Links gelangen Sie zu zwei Best-Practice-Beispielen im Video-Format:
Zukunftsgutscheine Rheinisches Revier: Die cast:ing schiedmayer GmbH wird gefördert! - YouTube
Zukunftsgutscheine Rheinisches Revier - Albrecht-Automatik wird gefördert! - YouTube
Sie möchten mehr über das Förderprogramm erfahren? Dann wenden Sie sich direkt an die Berater der IHK Mittlerer Niederrhein:
Steffen Bellenstedt - Tel. 02131/9268-510, steffen.bellenstedt(at)mittlerer-niederrhein.ihk.de
Karsten Moschek - Tel.02131/9268-513, karsten.moschek(at)mittlerer-niederrhein.ihk.de
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