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Grundwasser in Meerbusch
Unser Grundwasser – Allgegenwärtig
Grundwasser ist wesentlicher Bestandteil des Naturhaushaltes und von großer ökologischer und wasserwirtschaftlicher Bedeutung. Es dient insbesondere der Entnahme für die Trinkwasserversorgung oder wird zur Bewässerung in der Landwirtschaft verwendet.
Grundwasser entsteht überwiegend aus Niederschlag, der durch den Boden und den Untergrund in die Grundwasserleiter sickert. Dort bewegt es sich in unterirdischen Poren und Klüften seinem natürlichen Gefälle folgend. In Meerbusch fließt das Grundwasser hauptsächlich in Richtung des Rheins. Lokal können jedoch auch andere Fließrichtungen des Grundwassers vorliegen.
Im Wechsel feuchter und trockener Jahreszeiten stellt der Grundwasserleiter einen Wasserspeicher dar. Aus diesem tritt Grundwasser aus Quellen und speist Bäche und Flüsse oder verdunstest über die Vegetation in die Atmosphäre. Die Grundwasserneubildung und die Höhe des Grundwasserstandes sind abhängig von Niederschlagsmenge, Jahreszeit und Vegetation, von der Morphologie sowie den Bodenverhältnissen.
Hohe Grundwasserstände können problematisch werden und zu Schäden an Gebäuden führen, wenn diese bautechnisch nicht ausreichend geschützt wurden (z.B. durch eine sogenannte „Weiße Wannen“) Bei Bauvorhaben wird empfohlen, sich über den Grundwasserflurabstand zu informieren. Der Grundwasserflurabstand gibt die Tiefe des Grundwasserspiegels unter der Geländeoberfläche (Flur) an.
Aus hydrologischer Sicht stehen starkregenbedingte Überflutungsgefährdungen nicht zwangsläufig in Verbindung mit Kellerüberflutungen durch hohe Grundwasserstände. Starkregenereignisse zeichnen sich unter anderem durch eine hohe Niederschlagsintensität innerhalb einer kurzen Zeitspanne aus. Unter diesen Umständen speisen Starkregenniederschläge den Grundwasserkörper nicht direkt, da dieser entweder bereits gesättigt oder aber – insbesondere im Sommer – zu trocken ist, um die Regenwassermengen aufzunehmen.
Um die starkregenbedingten Überflutungsgefährdungen im Stadtgebiet aufzuzeigen, hat die Stadt Meerbusch eine Starkregengefahrenkarte erstellt. Dort werden die Wasserstände auf der Oberfläche dargestellt, die sich bei einem Starkregen bilden würden. Drückendes Grundwasser wird in den Starkregengefahrenkarten nicht berücksichtigt. Weitere Informationen sind unter https://meerbusch.de/wir-in-meerbusch/umwelt-und-klimaschutz/starkregenrisikomanagement.html
Grundwasserstände und Grundwasserschwankungen
Die Geländehöhen in Meerbusch liegen zwischen ca. 29,0 und 41,6 Meter über Normal Null (NHN) und sind zur Ermittlung der Grundwasserstände heranzuziehen. Die Grundwasserstände im Stadtgebiet werden regelmäßig vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW) ermittelt und beprobt. Eine Grundwasserauskunft des LANUV NRW zu einer Adresse, Koordinate oder einem Flurstück ist gebührenpflichtig und ist vorzugsweise per E-Mail an grundwasserstand(at)lanuv.nrw.de zu stellen. Weitere Informationen zum Ablauf einer Online-Anfrage sind unter www.lanuv.de/umwelt/Wasser/grundwasser/grundwasserstand erhältlich.
Informationen zu Grundwasserschwankungen an den Grundwassermessstellen können über das Fachinformationssystem ELWAS-WEB (https://www.elwasweb.nrw.de) des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW (MUNV NRW) unter dem Reiter Karte/ Grundwasser/Grundwassermessstellen eingesehen werden.
Welche Rolle spielt der Rhein in Meerbusch?
In vielen Teilen des Stadtgebiets steht das Grundwasser bedingt durch die Rheinnähe in sehr geringem Abstand zur Oberfläche (Grundwasserflurabstand). Zusätzlich kann die Grundwasserhöhe bei langanhaltenden Trocken- oder Regenperioden um mehrere Meter schwanken. Bei Rheinhochwasser ergeben sich höhere Grundwasserstände im Umfeld des Rheins, die wiederum zu einem Rückstau des landseitig anströmenden Grundwassers führen, da dieses Grundwasser nicht abfließen kann.
Welche Rolle spielt der Tagebau in Meerbusch?
Die Grundwasserstände werden nicht nur durch klimatische Veränderungen und Fließgewässer beeinflusst, sondern auch durch Eingriffe des Menschen. Hierzu gehören alle Einleitungen, etwa durch Beregnung in der Landwirtschaft als auch alle Entnahmen, insbesondere durch Wasserwerke und Industriebetriebe oder durch die sogenannten Sümpfungsmaßnahmen im Braunkohletagebau.
Laut Auskunft der zuständigen Fachbehörden liegt Meerbusch nicht im Einflussbereich der Braunkohlensümpfungen des Rheinischen Reviers. Daher ist ein Anstieg des Grundwassers durch den Braunkohleausstiegs 2030 in Meerbusch nicht zu erwarten. Durch die unterschiedliche tektonische Schollenlage – Meerbusch liegt auf der Krefelder Scholle, die Tagebaugebiete liegen auf der Venloer Scholle – innerhalb der Niederrheinischen Bucht und einer dazwischenliegenden Bruchstörung (Viersender Sprung), herrschen beiderseits der Störung verschiedenartige Grundwasserverhältnisse.
Auskünfte
Bauwilligen bzw. deren Architekten wird bei der Planung ausdrücklich empfohlen, mögliche Beeinträchtigungen durch Grundwasser frühzeitig zu berücksichtigen und entsprechende Informationen einzuholen. Es ist im Einzelfall zu prüfen und festzulegen, welche Vorkehrungen zu treffen sind, um Grundwasserschäden wirksam vorzubeugen.
Auskunft zu Grundwasserangelegenheiten:
Untere Wasserbehörde des Rhein-Kreis-Neuss
Auf der Schanze 4
41515 Grevenbroich
Tel.: 02181 601-6810
E-Mail: umweltschutz(at)rhein-kreis-neuss.de
Auskunft zu Grundwasserständen:
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW)
Fachbereich 52
E-Mail: Grundwasserstand(at)lanuv.nrw.de