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Stärkungspakt des Landes NRW
Als Folge des russischen Angriffskrieges steigen deutschlandweit die Preise für Energie und Lebensmittel. Viele Menschen sorgen sich um die Sicherung ihres täglichen Bedarfs. Einrichtungen der sozialen Infrastruktur wie beispielsweise Beratungsstellen oder Seniorenbegegnungsstätten, stehen ebenso vor großen Herausforderungen. Die Landesregierung NRW stellt im Rahmen des „Stärkungspakts Nordrhein-Westfalen – gemeinsam gegen Armut“ für das Jahr 2023 ein umfangreiches Förderprogramm zur Verfügung. Die Unterstützungsleistungen können sowohl von der Kommune selbst genutzt werden als auch von der Kommune an Dritte weitergegeben werden.
Unterstützung der sozialen Infrastruktur
Zu den sozialen Einrichtungen und Angeboten zählen in diesem Zusammenhang insbesondere die Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, „Kälte-/Wärmebusse“, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Schutzräume für Alkohol und Drogen konsumierende Personen, medizinische Versorgungsangebote für Personen ohne festen Wohnsitz oder ohne Krankenversicherungsschutz, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs etc., aber auch Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke in den Quartieren/Stadtteilen („Stadtteilwohnzimmer“, „Wärmeräume“).
Diese Einrichtungen können für bereits bestehender Angebote zur sozialen Infrastruktur, Unterstützungsleistungen zur Finanzierung des erhöhten Bedarfes und der erhöhten Inanspruchnahme von Angeboten vor dem Hintergrund krisenbedingt steigender Energiepreise erhalten. Hierzu zählen u.a.
- Ausgaben zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Einrichtungen (wie z.B. Miet- und Mietnebenkosten oder erhöhte Strom- und Heizkosten),
- Sachausgaben, die für den Betrieb und / oder die Durchführung einzelner Angebote / Maßnahmen benötigt werden (wie z.B. den Einkauf von Lebensmitteln und Verbrauchsgütern, Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, Handschuhe, Masken, Besteck, Einmal- oder Mehrweggeschirr, Küchenutensilien etc.),
- Honorarausgaben für zusätzliche Fachkräfte (z.B. Sozialarbeiterinnen und -arbeiter) , die auf Stundenbasis Unterstützungs-, Betreuungs- oder auch Aushilfsarbeiten zur Aufrechterhaltung und / oder zum Ausbau des Betriebs oder zur Durchführung einzelner Maßnahmen leisten. Personalkosten können in speziellen Fällen auch übernommen werden.
Von einer Unterstützung ausgeschlossen sind Einrichtungen, die über Drittmittelförderung vollfinanziert werden.
Wie können Einrichtungen in Meerbusch finanzielle Mittel beantragen?
Oben beschriebene Einrichtungen der sozialen Infrastruktur können mit Hilfe der Bedarfsanfrage (die sich im Downloadbereich befindet) eine Anfrage bis zum 20.08.2023 an den Fachbereich Soziale Hilfen stellen. Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Sozialausschuss der Stadt Meerbusch in seiner nächsten Sitzung.
Kontakt
- Kümmel, Michaela
- Tel.: 02159 - 916 539 E-Mail: michaela.kuemmel@meerbusch.de
- Flintrop, Anja
- Tel.: 02159 - 916 529 E-Mail: anja.flintrop@meerbusch.de