Inhalt
Trennungs- / Scheidungsberatung und Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren

Eine Trennung ist für alle Beteiligten eine sehr belastende Situation, insbesondere für Kinder. Mütter und Väter haben in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung ein Recht auf Beratung, wenn sie für ein Kind oder Jugendlichen zu sorgen haben (§ 17 SGB VIII).
Im Falle der Trennung/ Scheidung sollen Eltern bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge unterstützt werden, z. B.
- Bei Schwierigkeiten gemeinsame Entscheidungen für die Kinder zu treffen.
- Bei Problemen mit dem Umgangs- und Sorgerecht nach Trennung/ Scheidung.
- Wenn Kinder unter den Auseinandersetzungen zwischen den Eltern leiden.
Nach dem neuen Kindschaftsrecht bleiben die Eltern nach der Scheidung weiterhin Inhaber der gemeinsamen elterlichen Sorge. Im Falle einer Antragstellung auf Abänderung des gemeinsamen Sorgerechts oder bei Antragstellungen bezüglich des Umgangsrechts informiert das Amtsgericht das Jugendamt. Dieses versucht in einem gemeinsamen Gespräch mit den Eltern, eine einvernehmliche Regelung zu erarbeiten.