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Publikationen und Informationen

Publikationen

Der Minijob DA IST MEHR FÜR SIE DRIN !

Wussten Sie, dass bei einem Minijob die gleichen Rechte wie bei einem Vollzeitjob gelten ?

Auch für Sie gilt das Arbeitsrecht! Diese Broschüre soll über die wichtigsten Regelungen des Steuerrechts und aus dem Bereich der Sozialversicherung sowie über viele Rechte informieren, z. B. Mindestlohn, tarifliche Bezahlung, Erholungsurlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsschutz, Mutterschaftsgeld u. a..

Herausgegeben von: Landesarbeitsgemeinschat kommunlaer Frauenbüros/Gleichstellungsstellen NRW, Düsseldorf, www.frauenbueros-nrw.de

Drum prüfe, wer sich ewig bindet Ihre Rechte und Pflichten in der Ehe

Inzwischen wird fast jede dritte Ehe geschieden. Bei den Paaren, die sich für die Eheschließung entscheiden, sollten rechtliche Fragen zum Rahmen der gegenseitigen Verpflichtungen, zur Regelung der bestehenden Finanzen oder zu späterer Versorgung und Unterhalt auch schon vor den „Flitterwochen“ Thema sein. Vor allem Frauen stellen sich oft Fragen zu ihrer Rechtssituation als Ehefrau und suchen nach Informationen, wann sie einen Ehevertrag brauchen. Mehr dazu erfahren Sie in dieser Broschüre, für die der Düsseldorfer Fachanwalt für Familienrecht, Axel Weiss, rechtliche Informationen verständlich zusammengefasst hat.

Herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten der Kommunen Dormagen, Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Neuss, Rhein-Kreis Neuss und Rommerskirchen.

Hilfe bei sexueller Gewalt

Sexuelle Gewalt gegen Frauen und Mädchen geht uns alle an! Wie schütze ich mich vor sexueller Gewalt? Wer kann mir helfen? Auf diese Fragen gibt der Flyer Antworten. Er nennt wichtige Verhaltensmaßnahmen, Rechte, Anlaufstellen und Informationsquellen. Die Informationen gewähren keinen Anspruch auf Vollständigkeit, geben aber einen Überblick. Der Flyer spricht auch männliche Opfer an; jedoch sind überwiegend Frauen und Mädchen betroffen.

Herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten im Rhein-Kreis Neuss in Zusammenarbeit mit der Frauenberatungsstelle Neuss und der Kreispolizeibehörde Neuss.

Hilfreiche Adressen

Hilfetelefon "Schwangere in Not - anonym und sicher"

Telefon 0800 40 40 020 - www.geburt-vertraulich.de

kostenlos - vertraulich - anonym - mehrsprachig - rund um die Uhr

Unter der Telefonnummer erhalten Schwangere eine qualifizierte Erstberatung, die auch an Beratungsstellen vor Ort vermittelt. Durch das ab 01. Mai 2014 geltende neue Gesetz zur vertraulichen Geburt werden vor allem Frauen unterstützt, die ihre Schwangerschaft geheim halten möchten. Die vertrauliche Geburt ist ein medizinisch sicheres Angebot für Schwangere, die sich nicht offenbaren können. Vorgesehen ist dazu ein zweistufiges Verfahren: auf der ersten Stufe bieten die Schwangerschaftsberatungsstellen umfassende Hilfen und Beratung zur Lösung des Konflikts an, der den Wunsch nach Anonymität bedingt hat. Erst wenn feststeht, dass sich die Frau trotz guter Hilfsangebote nicht offenbaren möchte, wird sie auf einer zweiten Stufe zur vertraulichen Geburt beraten.

Aber auch, wenn eine Frau sich gegen die Möglichkeit der vertraulichen Geburt entscheidet: Das Angebot zur anonymen Beratung und die Hilfen stehen ihr jederzeit zur Verfügung.

Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"

Telefon 08000 116 016 - www.hilfetelefon.de

kostenlos - vertraulich und auf Wunsch anonym - rund um die Uhr - in vielen Sprachen mit Dolmetscherinnen - auch für Hörgeschädigte oder Schwerhörige