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Stadtplanung

Die Abteilung Stadtplanung entwirft den städtebaulichen Rahmen für die Entwicklung einer attraktiven Stadt. Es werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die öffentlichen und privaten Bautätigkeiten erarbeitet.

Alle Bürgerinnen und Bürger können sich hier über Stadtentwicklungsprojekte, Wettbewerbsverfahren und über laufende sowie abgeschlossene Bauleitplanverfahren informieren und sich im Zuge der Bürgerbeteiligung in die Bauleitplanung einbringen.

Bebauungspläne und Planungsrecht

Sie benötigen Informationen zum Planungsrecht?

Eine planungsrechtliche Auskunft wird nur schriftlich erteilt. Eine telefonische Auskunft ist nicht möglich.

Für schriftliche Auskünfte zum Planungsrecht –Zusendung des Bebauungsplanes per E-Mail– werden Gebühren erhoben.
Persönliche Auskünfte und Beratung während der Sprechzeiten (dienstags 8.00 - 12.00 Uhr und donnerstags 14.00 - 16.00 Uhr) bleiben weiterhin kostenlos.

Bitte senden Sie ihre Anfrage an: stadtplanung(at)meerbusch.de

Sie können die Bebauungspläne ebenfalls hier -  Rechtskräftige Bebauungspläne  - online einsehen.

Für die planungsrechtliche Auskunft über ein Grundstück werden die Gemarkung, Flur und Flurstücknummer benötigt. Eine Auskunft über den Straßennamen mit Hausnummer ist nicht verbindlich, da sich diese im Kataster von der Örtlichkeit unterscheiden können. Ein Plan mit deutlicher Kennzeichnung des Grundstückes ist ebenfalls möglich.

Bitte geben Sie ebenfalls die Rechnungsadresse an.

Was ist ein Flächennutzungsplan?
Übersicht Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan ist der übergeordnete Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet. Er hat die Aufgabe, für die gesamte Gemeinde die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen darzustellen.

Als Gesamtplan für das Gemeindegebiet enthält der Flächennutzungsplan das übergeordnete Konzept der städtebaulichen Entwicklung. Folgerichtig verlangt das Baugesetzbuch, dass die kleinteiligeren Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden müssen.

Der Flächennutzungsplan wird auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. So gibt z. B. die Darstellung einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche als Baufläche im Flächennutzungsplan dem betreffenden Eigentümer noch kein Baurecht, da dies erst im Bebauungsplan geregelt wird.

Sieht der Flächennutzungsplan für bestimmte Flächen Wohnbebauung vor, so kann ein für diesen Bereich aufgestellter Bebauungsplan dort nicht z. B. gewerbliche oder industrielle Bebauung und Nutzung ausweisen. Will die Gemeinde hier dennoch derartige Baurechte für Gewerbe oder Industrie schaffen, muss sie den betreffenden Teil des Flächennutzungsplanes ändern. Diese Änderung kann in zeitgleicher und verfahrensmäßiger Hinsicht parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgen.

Die Stadt Meerbusch hält ihren Flächennutzungsplan zur Einsichtnahme für die Bürgerschaft im Technischen Rathaus in Lank-Latum bereit. Während der Sprechzeiten und nach Terminvereinbarung stehen der Bürgerschaft die Mitarbeiter für die Beratung und Auskunft über das Stadtbau- und Planungsrecht zur Verfügung. Der Flächennutzungsplan steht ebenfalls als Download zur Verfügung. Aufgrund der Dateigröße wurde der Plan in 4 Teilbereiche aufgeteilt, die in der Übersicht dargestellt sind.

weiterführende Downloads
Kosten:

Flächennutzungsplan Farbdruck in der Größe 1,30 m x 1,65 m: 62,00 €

Gebühren für Bebauungspläne o. ä. richten sich nach der Größe des Planes und werden gemäß Verwaltungsgebührensatzung abgerechnet.

Büderich

Laermanns, Andrea
Tel.: 02150 - 916 536
E-Mail: andrea.laermanns@meerbusch.de

Lank/Rheingemeinden/Ossum-Bösinghoven

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Osterath

Reimann, Patrick
Tel.: 02150 - 916 260
E-Mail: patrick.reimann@meerbusch.de
Cramer, Charlotte
Tel.: 02150 - 916 2903
E-Mail: charlotte.cramer@meerbusch.de

Strümp

Devers, Andreas
Tel.: 02150 - 916 101 E-Mail: andreas.devers@meerbusch.de

weiterführende Informationen