Darüber hinaus gibt Ihnen die Bauberatung gerne weitere Auskunft
- zur Errichtung oder zum Abbruch von Gebäuden oder zu sonstigen Bauvorhaben
- zu Baulasten und ordnungsbehördlichen Verfahren
- zu Nutzungsänderungen, Werbeanlagen und Abgeschlossenheitsbescheinigungen
- zu Brandschauen und wiederkehrenden Prüfungen
Unseren Service können Sie auf verschiedenen Wegen nutzen:
Informieren Sie sich zum Baurecht
Fragen zum Baurecht können Sie schnell und einfach klären: über das Internetangebot der Architektenkammer https://www.aknw.de/mitglieder/recht-und-gesetze/landesbauordnung/ können Sie die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2019) einsehen und Formulare sowie weitere Informationen abrufen.
In § 62 BauO NRW finden Sie eine Auflistung der genehmigungsfreien Bauvorhaben (Errichtung, Nutzungsänderung und Beseitigung). Wichtig!!! Allein die Tatsache, dass für ein Bauvorhaben keine Baugenehmigung erforderlich ist, bedeutet nicht, dass es auch zulässig ist. Auch genehmigungsfreie Vorhaben müssen die baurechtlichen Anforderungen, die an sie gestellt werden, insbesondere Planungsrecht, Abstandflächen, Brandschutzvorschriften einhalten. Planungsrechtliche Informationen können Sie kostenfrei unter https://www.o-sp.de/meerbusch/ abrufen; geben Sie hierzu die Adresse des Grundstücks im eingeblendeten Suchfenster ein.