Der Einzelhandel ist voraussichtlich bis zum 31. Januar 2021 weitestgehend geschlossen.
Ausnahmen sind unter anderem Lebensmittelgeschäfte, Wochenmärkte, Apotheken und Drogerien, Poststellen und Zeitungsverkauf, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Kioske, Getränkemärkte, Reform- und Sanitätshäuser, Tankstellen, Banken und Sparkassen, sowie Einzelhandelsgeschäften, die kurzfristig verderbliche Schnitt- und Topfblumen verkaufen, sofern sie den Verkauf hierauf einschließlich unmittelbaren Zubehörs beschränken (Übertöpfe, usw.).
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist sowohl in als auch vor den Geschäften sowie der dazugehörigen Parkplätze verpflichtend. Dies gilt auch auf Wochenmärkten.
Es gelten Zugangsbeschränkungen je nach Größe der Verkaufsflächen.
Der Betrieb von Bau- und Gartenbaumärkten ist nur zur Versorgung von Gewerbetreibenden zulässig, anderen Personen darf der Zutritt nicht gestattet werden.
Geschäfte, die gemäß Coronaschutzverordnung schließen müssen, können weiterhin einen Versandhandel, die Auslieferung bestellter Waren oder die Abholung bestellter Waren durch die Kunden möglich, sofern sie unter Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektion kontakfrei erfolgen kann.
Im Online-Markt haben wir die unterschiedlichen Dienste (Lieferdienst, Abholung, etc.) der Einzelhändler aufgeführt. Bitte beachten Sie, dass diese Auflistung beim ersten "Lockdown" im Frühjahr 2020 entstanden ist. Informieren Sie sich auf den jeweiligen Internetseiten der Einzelhändler, ob die Services nach wie vor angeboten werden.
Der Verzehr alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum ist untersagt. Ebenso untersagt ist der Verkauf alkoholischer Getränke in der Zeit von 23 bis 6 Uhr.