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Weitreichende Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie (Update 05.11.20)

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Ab dem 2. November werden die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie noch einmal verschärft.

Der Kampf gegen die dramatisch schnelle Verbreitung des Corona-Virus erforderte eine neuerliche Verschärfung der Verhaltensregeln für alle. Foto: i-stock

Aufgrund der nach wie vor steigenden Infektionszahlen mit dem Coronavirus im gesamten Bundesgebiet, haben sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder auf weitreichende Einschränkungen für die Öffentlichkeit geeinigt. Um ein weiteres Ansteigen der Neuinfektionen zu verhindern, ist vor allem eine erhebliche Reduzierung der Kontakte wichtig. Die wichtigsten, auch für Ihren Alltag in Meerbusch relevanten Neuerungen, die zunächst bis zum 30. November gelten, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Grundsätzlich: Kontakte reduzieren!
  • Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushalts, jedoch in jedem Falle mit maximal 10 Personen gestattet.
  • Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind inakzeptabel.
  • Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen werden durch die Ordnungsbehörden entsprechend sanktioniert.
     
Ämter und Einrichtungen von Meerbad bis Wasserturm
  • Die Dienststellen der Stadtverwaltung bleiben ab dem 9. November bis einschließlich 30. November 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen. In Abhängigkeit vom weiteren Verlauf des Infektionsgeschehens ist danach beabsichtigt, die Verwaltung unter strengen Sicherheits- und Hygienestandards wieder zu öffnen.

    Sie können Ihre Anliegen nach wie vor uneingeschränkt telefonisch oder per Mail vortragen. Die Mitarbeiter*innen sind bemüht, Ihre Anliegen zeitnah zu bearbeiten. Die Mailadressen sowie die direkten Durchwahl-Rufnummern finden Sie hier. Nur in dringenden und unaufschiebbaren Angelegenheiten ist es möglich, die Verwaltung nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem/r zuständigen Ansprechpartner/in aufzusuchen.

  • Das "Meerbad" ist ab dem 2. November bis voraussichtlich 30. November geschlossen.
  • In der Teloy-Mühle in Lank-Latum finden bis Jahresende keine Veranstaltungen statt.
  • Das Forum Wasserturm ist ab dem 2. November bis voraussichtlich 30. November geschlossen.
  • Der Betrieb der Volkshochschule ruht zwischen dem 2. November bis voraussichtlich 30. November. Kurse der beruflichen Bildung und Integrationskurse sind davon ausgenommen. Das Team der VHS wird versuchen, Ersatztermine für alle Kursausfälle zu finden.
  • Auch die Stadtbibliothek hat mit ihren Infektionsschutzvorkehrungen gute Erfahrungen gemacht. Das Haupthaus am Dr.-Franz-Schütz-Platz und die Zweigstellen in Lank und Osterath bleiben zu leicht reduzierten Zeiten geöffnet. PC-Arbeitsplätze sind zurzeit jedoch nicht nutzbar.
  • Der Präsenzunterricht an der Städtischen Musikschule läuft weiter. Ausgenommen sind sämtliche Orchester- und Ensembleproben. Auch hier gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln. Dort, wo die Abstände nicht eingehalten werden können, gilt eine Maskenpflicht.
  • Die Bürgerbüros können weiter ohne vorherige Terminvergabe besucht werden.
Gastronomie
  • Gastronomiebetriebe, sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen müssen ab dem 2. November geschlossen bleiben. Erlaubt ist lediglich der Außer-Haus-Verkauf sowie Lieferdienste sowie der Betrieb von Kantinen.
Einzelhandel
  • Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhält.
Tourismus
  • Übernachtungsangebote werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
  • Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche- auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch für überregionale tagestouristische Ausflüge.
Freizeitgestaltung
  • Institutionen, die zur Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören Theater und ähnliche Einrichtungen, Kinos, Messen, Freizeitparks und Anbieter von Indoor- sowie Outdoor-Aktivitäten, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen, Fitnessstudios sowie Bordelle und Prostitutionsstätten
Sport
  • Städtische Sporthallen und Sportplätze sind sowohl für Vereine als auch für Privatpersonen geschlossen. Untersagt ist zudem der Freizeit- und Amateursportbetrieb, mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.
Veranstaltungen
  • Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.
Schulen und Kindergärten
  • Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet
  • Schüler ab der 5. Klasse müssen in Nordrhein-Westfalen nach den Herbstferien auch an ihrem Sitzplatz im Unterricht wieder Maske tragen (Verfügung der Landesregierung vom 21. Oktober).
  • Herbst und Winter bringen schlechteres Wetter: Auf der besonders stark frequentierten Buslinie zum Matare-Gymnasium und zur Maria-Montessori-Gesamtschule werden zwei zusätzliche E-Busse eingesetzt. Die Schulverwaltung der Stadt wird beobachten, wie die Schulbusse besetzt sein werden.
Dienstleistungen der Körperpflege
  • Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe bleiben geschlossen.
  • Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.
  • Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Fußpflege/Podologie bleiben weiter möglich.
 

Die bereits bekannten Einschränkungen – zum Beispiel Maskenpflicht in Geschäften und das Abstandsgebot - bleiben wie gehabt erhalten. Bei allen Regelungen der Coronaschutzverordnung gilt für den privaten Raum – also das eigene Haus samt Garten oder die eigene Wohnung –  in Nordrhein-Westfalen weiterhin der hohe Grundrechtsschutz der Privatsphäre. Die Landesregierung empfiehlt aber dringend die Beachtung der Regelungen auch im privaten Raum – dies schließt ausdrücklich die Empfehlung ein, Kontakte und private Feiern zu reduzieren und möglichst infektionssicher zu gestalten.