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Stadtrat beschließt mit knapper Mehrheit eine "leichte" Baumschutzsatzung für Meerbusch

Baumfällungen müssen jetzt angemeldet werden - Nachpflanzungen verpflichtend

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Motorsäge auf einem Baumstumpf

Ab dem 1. Januar 2020 muss in Meerbusch jede Baumfällung ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern angemeldet werden. Das sieht die neue Baumschutzsatzung vor.

Mit den Stimmen von SPD, FDP, Grünen und der Fraktion Die Linke/Piraten hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung eine Baumschutzssatzung für Meerbusch beschlossen. Sie tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Die CDU erklärte, die Satzung sei in der von der Verwaltung vorgelegten Form nicht geeignet, Fällungen zu verhindern. In der üblichen Einwohnerfragestunde am Beginn der Sitzung hatten mehrere Bürger für einen verbesserten Baumschutz in Meerbusch plädiert.

Werner Damblon (CDU) erklärte, schon die politische Diskussion über das Für und Wider einer Baumschutzssatzung habe dafür gesorgt, dass in Meerbusch rein "vorsorglich" mehr Bäume gefällt worden seien als üblich. Zudem bestehe die Gefahr, dass Grundstückseigentümer nun noch eher als bisher ältere Bäume fällen würden, die in Bälde den von der Satzung geschützten Stammumfang von 80 Zentimetern erreichten. "In Deutschland gilt zudem der rechtliche Grundsatz 'Bauen geht vor Baumschutz'", so Damblon. Will heißen: Stehen Bäume einer genehmigten Baumaßnahme im Wege, können sie trotz Baumschutzsatzung rechtmäßig gefällt werden. Genau solche Fällungen alter Bäume waren jüngst mehrfach von verärgerten Bürgern angeprangert worden.

Klaus Rettich (FDP) und Nicole Niederdellmann-Siemes (SPD) hingegen plädierten deutlich für die Baumschutzsatzung und brachten das Regelwerk mit den Grünen und der Fraktion Die Linke / Piraten mit 27 von 53 möglichen Stimmen auf den Weg. "Wir haben uns für diese 'leichte Satzung' entschieden, weil sie das Bewusstsein der Bevölkerung für einen verbesserten Schutz unserer Bäume fördert", so Niederdellmann-Siemes. Bei Bedarf könne man zu einem späteren Zeitpunkt durchaus auch zu verschärften Regelungen kommen.

Hier sind die wesentlichen Aussagen der Satzung:
  • Geschützt sind ab 1. Januar 2020 Laubbäume und Eiben mit einem Stammumfang ab 80 Zentimetern Stammunfang, gemessen in einer Höhe von 100 Zentimetern über dem Erdboden. Bei mehrstämmigen Bäumen muss einer der Stämmlinge mindestens 50 Zentimeter Umfang haben.
  • Möchte ein Grundstückseigentümer einen Baum in besagter Größe fällen, muss er sein Vorhaben sechs Wochen vor der Fällung schriftlich bei der Stadtverwaltung anmelden. Eine Genehmigung durch die Stadt ist allerdings nicht erforderlich.
  • Als Ersatz ist die Neupflanzung eines gleichwertigen Baumes verpflichtend.

Die komplette Satzung können Sie hier nachlesen.