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Schnee und Eis in Meerbusch: Die Männer in Orange bringen in diesen Tagen Höchstleistungen

Wer räumt und streut wann und wo? So funktioniert der Winterdienst des Stadtbauhofes

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Ein Fahrzeug des Winterdienstes ist startklar für den Einsatz.

Der Winterdienst des Stadtbauhofes arbeitet nach einem eingespielten Einsatzsystem. Foto: Stadt Meerbusch

Schnee, Matsch, Eisregen - der Winter sorgt immer wieder für gefährliche Situationen im Straßenverkehr. Damit es auf Meerbuschs Straßen, Wegen und Plätzen nicht zu gefährlichen  Rutschpartien kommt, ist der Winterdienst des Stadbauhofes schon in aller Frühe und bei Bedarf bis in die Nachtstunden im Einsatz. 65 städtische Mitarbeiter und Meerbuscher Landwirte, die im Auftrag der Stadt arbeiten, sorgen dafür, dass rund 259 Kilometer Straße  und 70 Kilometer Radwege im Stadtgebiet befahrbar und sicher sind.

Welchen Winterdienst übernimmt die Stadt?

Grundsätzlich ist die Stadt Meerbusch für die Straßen innerhalb der Ortsdurchfahrten sowie Fahrbahnen, Rad- und Gehwege vor den städtischen Gebäuden zuständig. Die Landes- und Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten werden vom Landesbetrieb Straßen.NRW übernommen. Bei Rad- und Gehwegen vor Wohnhäusern sowie einigen Anliegerstraßen sind zudem die Hauseigentümer oder Anwohner für den Winterdienst verantwortlich.

Wann und wie rückt der Winterdienst aus?

Die städtischen Streu- und Räumfahrzeuge kommen nach entsprechenden Meldungen des Wetterdienstes vor Glätte, Schneefall, Frost oder Tauwetter zum Einsatz. Auch nach Warnungen der Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst oder der Taxizentrale rückt der städtische Winterdienst aus.

Je nach Wetterlage wird entschieden, welches Streumittel in welcher Menge und welche Straßen konkret gestreut werden. Dabei werden die Straßen in Streu- und Räumstufen eingeteilt. Die höchste Priorität gilt bei gefährlichen und verkehrswichtigen Straßen. Die niedrigste Priorität gilt beispielsweise bei Tempo-30-Zonen.

Die 10 Einsatzfahrzeuge beginnen ihren Dienst montags bis freitags ab 4 Uhr morgens, samstags ab 5 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ab 6 Uhr. Zudem sind bei extrem winterlicher Wetterlage acht Fußkolonnen im Stadtgebiet unterwegs.

Was muss der Bürger beachten?

Zusätzlich sind in der Zeit zwischen 7 und 20 Uhr Hauseigentümer und Anwohner auf den Geh- und Radwegen vor ihren Häusern selbst für den Winterdienst verantwortlich. An Sonn- und Feiertagen gilt diese Pflicht ab 9 Uhr. Dabei ist die Verwendung von Salz oder sonstiger auftauenden Mittel verboten. Als Alternative bieten sich Sand, Asche, Granulat oder Split an.