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Nicht vergessen: Seit 1. Januar müssen Baumfällungen bei der Stadtverwaltung angemeldet werden

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Motorsäge auf einem Baumstumpf

Stellen die städtischen Baumpfleger bei ihren Kontrollen fest, dass Bäume im Straßenraum zu stark geschädigt und nicht mehr verkehrssicher sind, gibt es zur Fällung keine Alternative. Foto: i-stock

Gerne nutzen Gartenbesitzer und Grundstückseigentümer die frühe Jahreszeit vor Beginn der Vegetationsperiode und der Vogelnistzeit, um Bäume zu fällen - sei es zum "Aufräumen" im Garten oder um ein Baugrundstück vorzubereiten. Seit 1. Januar geht das aber nicht mehr "einfach so". Der Grund: Mit Jahresbeginn ist die erste Baumschutzssatzung der Stadt Meerbusch in Kraft getreten.

Die wichtigste Neuerung: Wer einen Baum fällen möchte, dessen Stammunfang 80 Zentimeter  (gemessen in einem Meter Höhe) überschreitet, muss sein Vorhaben sechs Wochen vor der Fällung schriftlich bei der Stadtverwaltung anmelden. Geschützt sind Laubbäume, Nadelbäume (Ausnahme Eibe), und Obstbäume (Ausnahme Walnuss und Esskastanie) fallen nicht unter den Schutz der Satzung.

Mit der Anzeige kann sich der Grundstückseigentümer verpflichten, auf dem eigenen Grundstück adäquate Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Die Stadt hält zu diesem Zweck eine Vorschlagsliste mit in der Region bewährten, geeigneten Baumarten bereit. Ist eine Nachpflanzung auf dem eigenen Grund und Boden nicht möglich oder nicht gewollt, wird eine Ausgleichszahlung fällig, die sich nach Art und Wert der zu fällenden Bäume richtet. Mit dieser Ausgleichszahlung finanziert die Stadt in solchen Fällen Ersatzpflanzungen auf städtischem Grund und Boden.

Wichtig: Grundsätzlich kann mit der in Meerbusch beschlossenen "leichten" Baumschutzsatzung keine Fällung verhindert werden! Sie ist vielmehr eine bewusstseinsbildende Satzung, die dafür sorgen soll, dass die Notwendigkeit von Fällungen gut abgewogen und adäquater Ersatz dafür geschaffen werden muss.

Alles Wissenswerte zur Baumschutzsatzung, Empfehlungen für sinnvolle Nachpflanzungen, ihren Ansprechpartner im Servicebereich Grünflächen und das Formular zur Anzeige einer Baumfällung finden Sie hier.