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In Meerbusch wird am 13. September auch der Integrationsrat gewählt

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Die Wahl des Integrationsrates läuft am 13. September parallel zu den Kommunalwahlen ab.

Die Wahl des Integrationsrates läuft am 13. September parallel zu den Kommunalwahlen ab. Sie ist für viele Meerbuscher mit Migrationshintergrund eine Möglichkeit, sich direkt am politischen Leben in der Stadt zu beteiligen. Symbolbild: Thinkstock

Parallel zur Kommunalwahl werden am 13. September in 108 Städten Nordrhein-Westfalens - auch in Meerbusch - die Integrationsräte der Kommunen neu gewählt. "Für viele Migrantinnen und Migranten ist diese Wahl die einzige Möglichkeit, durch ihre Stimme das politische Leben hier bei uns ein Stück weit mitzugestalten", sagt Ingrid Maas, langjährige Vorsitzende des Integrationsrates in Meerbusch und von der ersten Stunde im Jahr 2010 aktiv dabei.

Je besser die Wahlbeteiligung ausfalle, umso nachhaltiger könne sich der Integrationsrat für die Belange und für eine bessere Einbindung der Meerbuscher mit Migrationshintergrund ins lokale Leben einsetzen. "Deshalb kann ich nur an alle Wahlberechtigten appellieren: Gehen Sie am 13. September zu Wahlurne und geben Sie ihre Stimme ab. Das ist auch eine Würdigung unserer Arbeit."

An der Integrationsratswahl teilnehmen dürfen:

  • Ausländer nach dem Ausländergesetz
  • Eu-Bürgerinnen und -Bürger
  • Deutsche, die noch eine weitere, ausländische Staatsangehörigkeit besitzen
  • Deutsche, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben
  • Deutsche, die als Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erhalten haben
  • sowie Aussiedlerinnen und Aussiedler.

Sie müssen am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein, sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und mindestens seit dem 28. August 2020 ihren Wohnsitz in Meerbusch haben.

Umfassende Infos zur Integrationsratswahl finden Sie hier.