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Frist für Zustands- und Funktionsprüfung von Abwasserleitungen entfällt

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Ein Bauarbeiter legt eine Abwasserleitung am Haus frei.

Auch private Hausanschlussleitungen, über die Abwasser in die Kanalisation eingeleitet wird, müssen dicht sein, damit keine Schadstoffe in Erdreich und Grundwasser gelangen. Foto: i-stock

Grundstückseigentümer kennen mitunter diesen Hinweis: Regelmäßig muss die Dichtheit von Abwasserleitungen überprüft werden. Ursprünglich galt die Frist der Zustands- und Funktionsprüfung, dem so genannten Kanal-TÜV, bis Ende 2020. Diese Frist wurde Ende Juni vom Landtag im Rahmen einer Neuregelung der „Selbstüberwachungsverordnung Abwasser NRW“ aufgehoben. Mitte August ist die Änderung in Kraft getreten.
 

Die Prüffrist galt für private Abwasserleitungen aller Gebäude, die nach dem 1. Januar 1965 errichtet wurden und in einem Wasserschutzgebiet liegen. Für gewerbliches oder industrielles Abwasser besteht die Frist weiterhin.

Für Privatanschlüsse ist eine Zustands- und Funktionsprüfung nur bei Neubauvorhaben, wesentlichen baulichen Veränderungen oder einem begründeten Verdachtsfall, wie Leitungseinbrüchen, Verstopfungen oder Ablagerungen von Fremdstoffen vorgesehen.
Für schmutzwasserführende Abwasserleitungen, die vor 1965 errichtet wurden, endete die Frist bereits im Dezember 2015 und bleibt ebenfalls weiterhin bestehen.
Weiterhin gilt: Eigentümer sind nach wie vor verpflichtet, die Abwasserleitungen zu prüfen und gegebenenfalls zu reparieren.
Die Abteilung Grundstücksentwässerung des Fachbereichs „Straßen und Kanäle“ der Stadt Meerbusch steht für Fragen zum aktuellen Sachstand sowie für Informationen über die gesetzliche Entwicklung zur Verfügung.



Kontakt zur Abteilung Grundstücksentwässerung
 

Raphael Bahners
02150 - 916 210
E-Mail: raphael.bahners(at)meerbusch.de

Joachim Beumer
02150 - 916 175
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