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Finanzielle Hilfen aus dem Stärkungspakt NRW für Empfänger von Transferleistungen

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Empfänger von Transferleistungen können nun auch finanzielle Hilfen aus dem Stärkungspakt NRW beantragen.

Empfänger von Transferleistungen können nun auch finanzielle Hilfen aus dem Stärkungspakt NRW beantragen. Foto: iStock

Meerbuscherinnen und Meerbuscher, die aktuell so genannte Transferleistungen erhalten, können nun zusätzlich finanzielle Hilfen aus dem Stärkungspakt NRW beantragen. Die Förderung erfolgt in Form von Warengutscheinen, die im Einzelhandel in Meerbusch für den Einkauf genutzt werden können. Die Höhe des Gutscheines richtet sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt.

Berechtigt sind Menschen, die Bürgergeld, Wohngeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen für Asylbewerber sowie Berufsbildungsförderung bzw. Berufsbildungsbeihilfe empfangen.

Der Antrag zum Erhalt des Gutscheins kann online über die Internetseite der Stadt Meerbusch (hier klicken) oder über die in den Bürgerbüros und beim Sozialamt der Stadt ausliegenden Formulare gestellt werden. 

Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag kann – zusammen mit einer Kopie des aktuellen Leistungsbescheids bzw. der Kopie des „Rhein-Kreis Neuss Passes“ - per Mail an fb22(at)meerbusch.de gerichtet werden.
Die nötigen Unterlagen können aber auch per Post an „Stadt Meerbusch, Bommershöfer Weg 2-8, 40670 Meerbusch“ geschickt oder in den städtischen Außenbriefkästen am Bommershöfer Weg 2-8 in Meerbusch-Osterath bzw. den Bürgerbüros in Osterath, Lank oder Büderich eingeworfen werden.
 
Einsendeschluss ist der 31. August 2023. Anträge die später eintreffen, können nicht berücksichtigt werden! Fragen zu den finanziellen Hilfen beantwortet das Sozialamt der Stadt Meerbusch unter der Rufnummer 02159/916300.