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Erste Bilanz nach drei Tagen Schnee, Eis und Dauerfrost: Männer in Orange trotzen dem Winter

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Ein Fahrzeug des Winterdienstes ist startklar für den Einsatz.

Der Winterdienst des Stadtbauhofes arbeitet nach einem eingespielten Einsatzsystem. Foto: Stadt Meerbusch

Michael Betsch zieht nach drei Tagen Schnee, Eis und hartnäckigen Minusgraden zufrieden Bilanz: "Die Jungs haben bis jetzt einen Super-Job gemacht", so der Leiter des Bereichs Baubetriebshof, Grünflächen und Friedhöfe. Bis in die letzte Sackgassse können und wollen die Männer in Orange der weißen, eisigen Pracht freilich nicht Herr werden. Geräumt und gestreut wird stattdessen nach einem gut eingespielten System, dem ein Einsatzstufenplan, gut dosierter Streumitteleinsatz und eine klare Klassifizierung der Meerbuscher Straßen zugrunde liegen.

Wer räumt wo?

Die Stadt ist für die innerörtlichen Straßen und Plätze sowie für die Rad- und Gehwege vor städtischen Gebäuden zuständig. Um Schnee und Eis auf den Landes- und Kreisstraßen außerhalb der Ortschaften kümmert sich der Landesbetrieb Straßen.NRW.

Meldet der Wetterdienst Temperaturen von unter plus 3 Grad Celsius oder gibt es eine Wetterwarnung vor Glätte, Frost oder Schneefall, macht sich der Winterdienst startklar. Punkt drei Uhr in der Nacht rückt zunächst der Einsatzleiter des Winterdienstes aus, um sich in vor Ort ein Bild von der winterlichen Lage zu machen. Wird ein Einsatz erforderlich, informiert er die Rufbereitschaft und ordnet an, welche Streumittel in welcher Menge eingesetzt werden.

Die Einsatzfahrzeuge beginnen ihren Dienst in der Regel montags bis freitags ab 4 Uhr morgens, samstags sowie an Sonn- und Feiertagen ab 5 Uhr. Nach dem Streueinsatz melden sich die Mitarbeiter beim Einsatzleiter zurück, und der Einsatz wird im so genannten Streubuch dokumentiert. Die Streufahrzeuge verfügen zudem über GPS-gesteuerte Aufzeichnungsgeräte. Somit wird jederzeit exakt festgehalten, wo gestreut bzw. geräumt wurde. Kolonnen, die zu Fuß im Streudienst unterwegs sind, füllen „Routenblätter“ aus.

Motivierte Mannschaft

Zur Verfügung stehen insgesamt 65 Bauhof-Mitarbeiter sowie die Hausmeister der Meerbuscher Schulen und Verwaltungsgebäude. Hinzu kommt ein Landwirt, der sich im Auftrag der Stadt um rund 35 Kilometer Radwege im Stadtgebiet kümmert. "Insgesamt können wir drei Groß-Lkw mit Streuer und Räumschild, einen Fremdunternehmer mit Traktor, fünf Kleintraktoren und acht Fußkolonnen einsetzen", so Michael Betsch. Auf dem Bauhof an der Berta-Benz-Straße lagern rund 200 Tonnen Salz und das Streugranulat für die Gehwege. Weitere Schüttgutboxen stehen in verschiedenen Stadtteilen zur Verfügung. Der Vertrag mit dem Lieferanten garantiert, dass jederzeit genügend Streugut zur Verfügung steht.

Einsatzstufensystem erleichtert die Arbeit

Die Einsätze sind je nach Intensität der Wetterlage in drei Stufen eingeteilt: Stufe C gilt zum Beispiel bei Reifglätte. In diesem Fall sind drei Groß-Lkw im Einsatz, die sich nur um den Winterdienst auf Fahrbahnen kümmern. Bei Stufe B – zum Beispiel bei starkem Frost mit Niederschlägen – rücken zusätzlich drei Kleintraktoren für den Winterdienst auf Rad- und Gehwegen aus. Wird Stufe A ausgerufen, herrscht "extreme winterliche Wetterlage", bei der alle verfügbaren Fahrzeuge und Mitarbeiter in ihren Streubezirken zum Einsatz kommen.

Wo gestreut wird und wo nicht

Für den Winterdienst sind die 259 Kilometer Straße, die in der Reinigungspflicht der Stadt liegen, in vier Streu- und Räumstufen eingeteilt. (rot = höchste Priorität, braun = niedrigste Priorität).

  • rot: gefährliche und verkehrswichtige Stellen
  • blau: Ortsdurchfahrten der Landes- und Kreisstraßen
  • grün: Straßen zu Gewerbegebieten, Straßen mit Linien- oder Schulbusverkehr, Straßen mit besonderer Bedeutung für Rettungsfahrzeuge, sonstige Straßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung, Fußgängerzonen
  • braun: Räumdienst, Streudienst nur in klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), sonstige Straßen einschließlich Tempo 30-Zonen
Hauseigentümer und Anwohner in der Pflicht

Um Gefährdungen durch Eis und Schnee weitgehend gering zu halten, müssen städtische Kräfte und Hauseigentümer und Anwohner gleichermaßen mit zupacken. Soweit ihnen die Straßenreinigung obliegt, sind sie auch zum Winterdienst verpflichtet. In der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte beseitigt werden. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind bis zum Morgen des folgenden Tages, und zwar werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr, zu beseitigen.

Der Einsatz von Salz und sonstigen auftauenden Mitteln ist Anliegern nur in Ausnahmefällen, wie z.B. bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Rampen und Treppen, gestattet.