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Ehrenamtliche Schöffen und Jugendschöffen gesucht

Stadt nimmt ab sofort Bewerbungen entgegen / Kandidaten sollten "unparteilich und reif im Urteil" sein

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Symbol der Rechtsperechung: Abbild der Justitia mit Waage

Die Stadt Meerbusch sucht ehrenamtliche Schöffen und Jugendschöffen. Foto: iStock

Die Stadt Meerbusch nimmt ab sofort wieder Bewerbungen zur nächsten Schöffenwahl entgegen. Diesmal geht es um die Geschäftsjahre 2024 bis 2028. Der Stadtrat entscheidet, welche Bewerberinnen und Bewerber in die Vorschlagsliste für die Schöffen in Strafsachen aufgenommen werden. Die Schöffen der Jugendgerichte werden vom Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen.

Die beschlossenen Vorschlagslisten werden eine Woche lang zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Jeder hat dann die Möglichkeit, innerhalb einer weiteren Woche Einspruch zu erheben, wenn Personen aufgenommen wurden, die sich für das Schöffenamt nicht eignen.
Aus den Vorschlägen der Stadt wählt der Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes Neuss dann die Haupt- und Hilfsschöffen für das Schöffengericht Neuss, für die Strafkammern des Landgerichts Düsseldorf sowie für das gemeinsame Schöffengericht beim Amtsgericht Düsseldorf und die Jugendgerichte aus. Laut Gesetz müssen die Personen „bereit und geeignet" sein, das Ehrenamt eines Richters in Strafsachen zu übernehmen. „Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils", „geistige Beweglichkeit", aber auch - wegen des teils anstrengenden Sitzungsdienstes - „körperliche Eignung" sind Voraussetzungen.

Für Jugendschöffen macht das Gesetz zusätzliche Eignungsvorgaben: Jugendschöffen sollen „erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren" sein, heißt es. Diese Befähigung können die Kandidaten durchaus auch bei der Erziehung eigener Kinder oder bei ehrenamtlicher Arbeit in der Jugendfürsorge, in der freien Wohlfahrtspflege oder bei Jugendverbänden erworben haben. Ein kurzer Hinweis darauf in der Bewerbung genügt.

In der Regel wird jeder gewählte Schöffe zu etwa zwölf Sitzungstagen pro Geschäftsjahr herangezogen. Melden können sich grundsätzlich alle interessierten Männer und Frauen aus Meerbusch, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sind.

Ansprechpartnerin für Bewerberinnen und Bewerber, die sich für das Schöffenamt im Erwachsenenstrafrecht interessieren, ist

Beate Borkowski im Justiziariat und Ratsbüro, Dorfstr. 20, 40667 Meerbusch-Büderich, Tel. 02132 / 916-420 oder per E-Mail an beate.borkowski(at)meerbusch.de

Ansprechpartner für Bewerberinnen und Bewerber, die sich für das Schöffenamt im Jugendstrafrecht interessieren, ist

Thomas Gnaß im Bereich Jugend, Bommershöfer Weg 2-8, 40670 Meerbusch-Osterath, Tel. 02159 / 916-557 oder per E-Mail an thomas.gnass(at)meerbusch.de. Bewerbungen und Vorschläge werden bis spätestens 30. April 2023 erbeten.

Die für die Bewerbung erforderlichen Formulare gibt es hier zum Download:
Bewerbungsformular Schöffen 2023 (PDF)
Bewerbungsformular Jugendschöffen 2023 (PDF)

Weitere Informationen unter:
http://www.schoeffen-nrw.de
https://www.schoeffenwahl.de
http://justiz.nrw.de