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„Der will doch nur spielen“ – Auch Hunde und deren Halter müssen sich an Regeln halten!

Mit der steigenden Zahl an Hunden nehmen leider auch die Probleme zu

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Hundehalter und ihre Vierbeiner müssen sich auch in Meerbusch an gewisse Regeln halten. Foto: iStock

Hundehalter und ihre Vierbeiner müssen sich auch in Meerbusch an gewisse Regeln halten. Foto: iStock

Mit der steigenden Zahl an Hunden im Stadtgebiet häufen sich auch die Beschwerden im Meerbuscher Ordnungsamt. Neben Verunreinigungen der Vierbeiner, die immer wieder Anlass zum Ärgernis sind, nehmen auch die Angriffe durch Hunde auf Passanten, Radfahrer, Wildtiere oder andere Hunde zu. „Wir stellen eine Zunahme der Hundeanmeldungen während der Corona-Pandemie fest. Damit einher geht auch eine Häufung der Beschwerden“, so Arnd Römmler, Leiter des Meerbuscher Ordnungsamtes.
 

Häufige Ausrede bei Angriffen durch Hunde: „Der will doch nur spielen“ oder „Der tut doch nichts“- Fakt ist: nicht jeder ist ein Freund davon, von Hunden angesprungen zu werden. Viele Menschen haben zudem Angst vor Hunden.

Wer sich einen Hund zulegt, muss daher auch Regeln beachten und befolgen. Dazu gehört auch die Erziehung des Tieres. Der Hund ist schließlich ein Rudeltier und braucht einen „Anführer“- diese Rolle sollten Herrchen oder Frauchen übernehmen und nicht der Hund selbst.
Außerdem gilt in Meerbusch grundsätzlich eine Leinenpflicht. Ausnahmen bestehen lediglich auf Wald- und Wirtschaftswegen- die Wege dürfen jedoch nicht verlassen werden- und auf den Rheinuferwiesen zwischen Rhein und Deich- jedoch nicht auf den dortigen Privatgrundstücken, Weidewiesen oder bewirtschafteten Feldern.

Dort, wo die Leinenpflicht nicht gilt, sollten Halter ihre Hunde aber nur ableinen, wenn sie ihre Tiere auch unter Kontrolle haben. Der Hund muss immer im Einwirkungsbereich sein und jederzeit zurückgerufen werden können. Nähert sich ein angeleinter Hund, sollten auch freilaufende Hunde wieder an die Leine.

Im Übrigen gelten bei bestimmten Hunderassen, bei gefährlichen Hunden sowie ab einer bestimmten Größe des Tieres gesonderte Regelungen. Für die Haltung solcher Tiere ist teilweise die ausdrückliche Erlaubnis der Ordnungsbehörde erforderlich, die nur erteilt wird, wenn persönliche Voraussetzungen des Halters erfüllt sind, die im Landeshundegesetz geregelt sind.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter "Hunde in Meerbusch" und in unserem Flyer "Tipps und Hinweise für Hundehalter" (als PDF-Dokument herunterladen).