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Bis Ende 2020 private Abwasserleitungen prüfen lassen: Vorsicht bei "windigen" Angeboten

Stadtverwaltung erinnert Hauseigentümer an den "Kanal-TÜV"

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Ein Bauarbeiter legt eine Abwasserleitung am Haus frei.

Auch private Hausanschlussleitungen, über die Abwasser in die Kanalisation eingeleitet wird, müssen dicht sein, damit keine Schadstoffe in Erdreich und Grundwasser gelangen. Foto: i-stock

Die Aussage des Gesetzgebers ist denkbar einfach: Das bundesweit gültige Wasserhaushaltsgesetz (WHG) schreibt vor, dass Abwasserleitungen dicht sein müssen. Näheres regelt in Nordrhein-Westfalen seit 2013 die „Selbstüberwachungsverordnung Abwasser“. Die Verordnung ersetzt bisherige Regelungen zur Dichtheitsprüfung und schreibt Fristen vor, bis zu denen Privateigentümer ihre Abwasserleitungen überprüfen lassen müssen. Für Hauseigentümer wichtig: 2020 läuft wieder eine Frist ab.

"Jeder Eigentümer ist verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand seiner Abwasseranlagen selbst zu überwachen", erklärt Michael Assenmacher, Technischer Beigeordneter der Stadt.Was vielen Menschen nicht bekannt ist: "Kanalbetreiber" im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes sind nicht nur die Kommunen sowie Gewerbe- und Industriebetriebe, sondern auch die privaten Grundstückseigentümer.

Wasserschutzzone entscheidend

Die Ende 2015 abgelaufene Frist für alle Abwasserleitungen, die in einer Wasserschutzzone liegen, galt für alle Gebäude, die vor dem 1. Januar 1965 errichtet wurden. "Alle danach verlegten Leitungen in Wasserschutzzonen müssen bis Ende 2020 auf Dichtheit geprüft werden", so Assenmacher. Ob Ihr Haus in einer Wasserschutzzone liegt, können Sie hier auf einer hausnummerscharfen Straßenliste nachsehen. In Meerbusch sind die Wasserschutzzonen recht groß, betroffen sind Wohngebiete in allen Stadtteilen außer Büderich, Nierst und Langst-Kierst. Alle Detail-Informationnen rund um das Thema finden Sie hier.

Im Fachbereich Straßen und Kanäle der Stadtverwaltung beraten die Mitarbeiter Raphael Bahners und Joachim Beumer gerne Hauseigentümer, die unsicher sind. Beide raten dringend, für eine Kanaluntersuchung nur zugelassene Fachfirmen mit Sachkundenachweis zu beauftragen. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in (LANUV) bietet eine Liste aller vertrauenswürdigen und sachkundigen Firmen an. "Dazu empfehlen wir, sich im Vorfeld möglichst mehrere Angebote einzuholen", so Bahners.

Vorsicht vor unseriösen Firmen

Schon in der Vergangenheit haben sich bei der Stadtverwaltung vermehrt Bürger gemeldet, die unseriösen Firmen aufgesessen waren. Das Vorgehen der so genannten „Kanal-Haie" ist häufig ähnlich. Zunächst werde eine so genannte „Leitungsüberprüfung" für einen günstigen Pauschalbetrag von teilweise unter 80 Euro angepriesen. Ein realistischer Preis für die Prüfung der Schmutzwasserleitungen eines Einfamilienhauses liege allerdings bei etwa 300 bis 500 Euro. Dann teile die Firma - oft mündlich und ohne entsprechende Nachweise - mit, dass sich die Abwasserleitung in einem desolaten Zustand befinde. Werde nicht sofort saniert, so die Drohung, mache sich der Eigentümer wegen Umweltverschmutzung strafbar. „Im Sanierungsangebot über mehrere tausend Euro sind dann häufig Wucherpreise angesetzt", weiß Raphael Bahners, „und dies nicht selten für unnötige und unsachgemäße Leistungen." Wer sich hier überrumpeln lasse, zahle leicht doppelt. Denn: Pfusch bei der Sanierung kann teuer werden, weil unter Umständen sowohl die Dichtigkeitsprüfung als auch die gesamte Sanierung wiederholt werden müssten.


Kontakt zur Abteilung Grundstücksentwässerung

Raphael Bahners
02150 - 916 210
E-Mail: raphael.bahners(at)meerbusch.de

Joachim Beumer
02150 - 916 175
E-Mail: joachim.beumer@meerbusch.de

Sprechzeiten:
dienstags 8 bis 12 Uhr, donnerstags 14 bis 16 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Adresse: Wittenberger Straße 21
40668 Meerbusch - Lank-Latum