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Von Anleinpflicht bis Kotbeutel: Ordnungsamt erinnert zum Welthundetag am 10. Oktober an die wichtigsten Verhaltensregeln

Respekt und Rücksicht sind für ein harmonisches Miteinander unerlässlich

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Zähnefletschender kleiner Hund.

Der wohlgemeinte Hinweis „Der tut nix“ beruhigt Menschen, die Hunden gegenüber ängstlich sind, wenig. Die Regeln der Ordnungsbehördlichen Verordnung erleichtern das Miteinander. Foto: i-stock

Am 10. Oktober ist Welthundetag. Das Ordnungsamt hat den Tag zum Anlass genommen, die Halterinnen und Halter der mittlerweile 3.200 in Meerbusch gemeldeten Vierbeiner nochmals an die Grundregeln zu erinnern, die für ein respekt- und rücksichtsvolles Miteinander von Mensch und Tier in der Stadt unerlässlich sind. Die Regeln sind in der so genannten „Ordnungsbehördlichen Verordnung“ der Stadt Meerbusch vom 19. März 2024 festgehalten, die zugleich Richtschnur für mögliche Verwarngelder bei Zuwiderhandeln ist.

„Natürlich: Der Hund ist der beste Freunde des Menschen und sein treuester Begleiter“, sagt Arnd Römmler, Leiter des städtischen Fachbereichs Sicherheit und Ordnung und ein „alter Hase“ im Geschäft. „Dennoch ist das gute Auskommen mit Hunden nicht jedermanns Sache, manche haben sogar große Angst vor den Tieren.“ Das gelte es zu respektieren, damit es nicht zu Konflikten oder gar Gefahrensituationen – zum Beispiel für Wildtiere in freier Natur - kommt.

Anleinen? Eigentlich (fast) immer!

Oberste Grundregel: das Anleinen. Die Alleinpflicht gilt in Meerbusch auf allen Straßen, Bürgersteigen, Radwegen und Plätzen und auf dem Rheindeich, in allen Anlagen – auf Sportplätzen, in Parks  und Naherholungsgebieten. In Naturschutzgebieten, wie zum Beispiel der Ilvericher Altrheinschlinge, ist die Hundeleine sogar auf Wirtschaftswegen ein unbedingtes Muss. „Ausnahmen gelten nur auf Waldwegen. Aber hier muss sichergestellt werden, dass der Hund die Wege nicht verlässt.“ Großzügige Freilaufmöglichkeiten gebe es vor allem zwischen Rheinufer und Deich. Ein Thema, das vor allem die Meerbuscher Landwirte „auf die Palme bringt“: Frei laufende Hunde auf bewirtschafteten Feldern und Weidewiesen. Hier gilt die klare Regel: Betreten verboten!

Hundekot bleibt Dauerproblem

Mit dem Problem „Hundekot“ beschäftigt sich die Ordnungsbehörde auch in Meerbusch schon seit vielen Jahren. „Für viele Menschen sind die Hinterlassenschaften der Hunde nach wie vor ein großes Ärgernis“, sagt Arnd Römmler. „Auch wenn sie verpackt im Beutel irgendwo hingeworfen werden.“ Auch hier macht das Regelwerk der Stadt Meerbusch klare Vorgaben: Hundebesitzerinnen und -besitzer sind dazu verpflichtet, die Verunreinigungen ihres Tieres zu beseitigen. Hundekot ist „Abfall im Sinne des Abfallgesetzes“ und gehört weder auf den Bürgersteig noch in Grünanlagen, nicht in die freie Landschaft und schon gar nicht in die Gärten anderer. „Hundekotbeutel oder andere geeignete Mittel“, so heißt es in der Ordnungsbehördlichen Verordnung, sind beim Gassigehen mitzuführen und auf Verlangen den Mitarbeitern des Ordnungsamtes vorzuzeigen. Sich Beutel zu beschaffen, sei kein Problem. Neben dem Einzelhandel gibt es die Tüten kostenlos an den zahlreichen „Dogstations“ im Stadtgebiet oder in den städtischen Bürgerbüros.

Sonderregeln für „große Hunde“

Ausdrücklich weist das Ordnungsamt nochmal ausdrücklich darauf hin, dass „große Hunde“ im Sinne des Landeshundegesetzes Nordrhein-Westfalen, ordnungsbehördlich anzuzeigen sind. Das heißt, Hunde die eine Widerristhöhe von 40 Zentimetern oder ein Körpergewicht von 20 Kilogramm erreichen, müssen zusätzlich zur steuerlichen Anmeldung dem Ordnungsamt gemeldet werden. „Die Halter müssen ein Anzeigeformular ausfüllen und einen Sachkundenachweis, einen Nachweis über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein Nachweis erbringen, dass der Hund gechipt ist“, erklärt Arnd Römmler. Der Sachkundenachweis könne beim niedergelassenen Tierarzt erworben werden. Für die sogenannten „gefährlichen Hunde“ und für Hunde bestimmter, aggressiv gezüchteter Rassen gelten strengere Regeln. Hierzu hält das Ordnungsamt detailliertes Info-Material bereit. Wichtig: Wer plant, sich einen „gefährlichen Hund“ ins Haus zu holen, muss bereits vor der Anschaffung einen Haltungsantrag stellen.