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Die Stadt Meerbusch sucht noch Wahlhelfer

Demokratie lebt davon, dass Bürgerinnen und Bürger aktiv am politischen Geschehen teilnehmen, beispielsweise als Wahlhelferin oder Wahlhelfer - vor Ort im Wahllokal oder bei der Ermittlung des Briefwahlergebnisses.

Was ist zu tun?

In einem Wahllokalbeaufsichtigen Sie als Mitglied des sechsköpfigen Wahlvorstandes das Wahlgeschehen und sorgen für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl. Nachdem die Wahl um 18 Uhr beendet ist, ermitteln Sie gemeinsam das Wahlergebnis.

Besondere Vorkenntnisse brauchen Sie nicht. Sie bekommen von uns alle notwendigen Informationen. Im Wahlvorstand sitzen außerdem erfahrene Personen, die Sie als "Neuling" unterstützen.

Wie sieht Ihr Wahlsonntag aus?

Am Wahlsonntag trifft sich der Wahlvorstand um 7.30 Uhr im Wahllokal, um die Aufgaben zu besprechen und Vorbereitungen zu treffen. Das Wahllokal öffnet um 8 Uhr. Sie können nach Absprache mit den anderen Wahlhelfern Ihre Pausenzeiten regeln. Zur Ergebnisermittlung müssen dann wieder alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein.

Ihren genauen Einsatzort erfahren Sie mit dem Berufungsschreiben. Ihre Wünsche zum Einsatzort und zur Teambildung berücksichtigen wir, soweit wir können.

Was bekommen Sie dafür?

Für Ihren Einsatz als Mitglied eines Wahlvorstandes erhalten Sie je nach ausgeübter Funktion im Wahllokal ein Erfrischungsgeld ab 50 Euro, im Briefwahlzentrum ab 40 €.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Sie müssen selbst wahlberechtigt sein. Das heißt, dass Sie am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und mindestens 18 Jahre alt sein müssen. Ihren Hauptwohnsitz sollten Sie möglichst, nicht zwingend in Meerbusch haben.

Sind Sie dabei?

Wenn Sie bei der Wahl mithelfen möchten, füllen Sie das Formular aus und senden Sie es ans  Wahlamt. Wir informieren Sie gern auch ausführlich und beantworten Ihre Fragen.

Weitere Formulare:

Meldung als Wahlhelfer

Direktkontakt zum Wahlamt

Telefon: 02150 - 916 111
Telefax: 02150 - 916 39171

E-Mail: wahlamt(at)meerbusch.de