Inhalt

Häufige Fragen und Antworten

Landtagswahl NRW 2022 - Was muss ich beachten?
Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Landtagswahl NRW in Meerbusch.

Wann wird gewählt?

Die Wahl des 18. Landtages in Nordrhein-Westfalen findet am Sonnntag, den 15. Mai 2022, statt. Am Wahlsonntag haben die Wahllokale in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet.

Was wird gewählt?

Das Landtag (Landesparlament) in Nordrhein-Westfalen wird gewählt. Er ist die Volksvertretung des Bundeslandes NRW und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ, soweit nicht der Bund die Gesetzgebungsbefugnis besitzt . Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf fünf Jahre gewählt werden.

Wer ist wahlberechtigt?

Für die Landtagswahl wahlberechtigt sind alle Meerbuscher Bürgerinnen und Bürger, die Deutsche im Sinne des Art. 116 GG sind, das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl (29. April 2022) ihren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wo wird gewählt?

Insgesamt gibt es in Meerbusch 24 Wahlbezirke mit 27 Stimmbezirken, dementsprechend 27 Wahllokale. Die Wahllokale sind in der Zeit von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie das Wahllokal, in dem Sie wählen können. In einem anderen Wahllokal ist eine Stimmabgabe nur möglich, wenn Sie einen Wahlschein haben.
Bitte beachten Sie, dass es immer wieder zu räumlichen Änderungen der Wahllokale kommen kann. Schauen Sie daher auf Ihre Wahlbenachrichtigung, ob sich im Vergleich zu Wahlen in der Vergangenheit Ihr Wahllokal geändert hat. Hier gelangen Sie zum Wahllokalfinder.

Was muss ich in Zeiten von Corona beachten?

Beim Besuch des Wahllokals ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Zudem gelten auch hier die Schutzabstände von 1,5 Metern. Da gegebenenfalls der Zugang zum Wahllokal geregelt werden muss, damit sich nicht zu viele Wählerinnen und Wähler gleichzeitig in den Räumlichkeiten aufhalten, muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Ratsam ist, sich seinen eigenen Kugelschreiber zum Ausfüllen der Stimmzettel mitzubringen. Im Außenbereich vor den Wahllokalen wird darum gebeten, die Abstandsregeln einzuhalten sowie den Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im Übrigen werden auch die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Ich habe Briefwahlunterlagen beantragt, diese aber noch nicht zurückgeschickt. Was kann ich tun?

Bis spätestens Donnerstag, 12. Mai 2022, sollten Briefwahlunterlagen zum Versand aufgegeben werden, damit diese noch rechtzeitig dem Wahlamt zugestellt werden können.

Bis Sonntag, 15. Mai 2022, 15 Uhr, besteht die Möglichkkeit des Einwurfs der Briefwahlunterlagen in folgende städtische Briefkästen:
 

  • Büderich
    • Dr.-Franz-Schütz-Platz (Bürgerbüro)
    • Dorfstraße 20 (Rathaus)
  • Osterath
    • Neusser Feldweg 4 (Erwin-Heerich-Haus)
    • Bommershöfer Weg 2-8 (Verwaltungsstelle Dez. II)
  • Lank
    • Wittenberger Straße 21 (Bürgerhaus)

Am Wahlsonntag selbst ist zudem bis 18 Uhr die Abgabe der Briefwahlunterlagen im Briefwahlzentrum im Mataré-Gymnasium, Niederdonker Straße 36 möglich.

Kann ich noch Briefwahlunterlagen beantragen?

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Online, per E-Mail an wahlamt(at)meerbusch.de oder per Fax an 02150 - 916 39172 möglich. Zudem können Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und diese an das Wahlamt zurücksenden. Bitte frankieren Sie Ihren Brief ausreichend. Rückporto brauchen Sie nicht beizufügen.

Sie können zudem ab der Eröffnung vor Ort im Wahlamt an der Wittenberger Straße 21 in Lank-Latum Briefwahlunterlagen beantragen und im Idealfall direkt ausfüllen.

Die Briefwahlunterlagen können nur bis Freitag, den 13. Mai 2022, 18 Uhr, beantragt werden. Dies ist eine gesetzliche Ausschlussfrist.

 

Was benötige ich für die Stimmabgabe im Wahllokal?

Grundsätzlich benötigen Sie für die Stimmabgabe in Ihrem Wahllokal nur Ihren Personalausweis oder Reisepass. Die Wahlbenachrichtigung hilft den ehrenamtlichen Helfern des Wahlvorstands, Sie schneller in den jeweiligen Listen zu finden.

Ich habe meine Wahlbenachrichtigung verloren. Was muss ich beachten?

Für die Stimmabgabe ist der Personalausweis oder der Reisepass ausreichend. Sollten Sie unsicher sein, wo sich Ihr Wahllokal befindet, können Sie dieses im Wahllokalfinder suchen.

Ich habe meine beantragten Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten. Was kann ich tun?

Bei der Beantragung oder Versendung der Briefwahlunterlagen können diese verloren gehen. Sollten Ihre Briefwahlunterlagen nach einer angemessenen Zeit nicht eingehen, zögern Sie nicht, Kontakt zum Wahlamt aufzunehmen. Hier kann Ihnen mitgeteilt werden, ob der Versandt erfolgt ist oder Ersatzunterlagen beantragt werden müssen.

Wo erfahre ich das Wahlergebnis?

Die Wahlergebnisse der Landtagswahl am 15. Mai 2022 erfahren Sie unter folgendem, externen Link.