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Briefwahl

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können ab dem 13. April 2022  und nur bis Freitag, 13. Mai 2022, 18 Uhr beantragt werden. Dies ist eine gesetzliche Ausschlussfrist, eine Verlängerung ist nicht möglich.

Nur in besonderen Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden .

Wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie Ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Dazu müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Mit dem Wahlschein können Sie entweder in einem Wahllokal Ihres Wahlbezirks oder durch Briefwahl wählen. Dem Wahlschein werden die Briefwahlunterlagen automatisch beigefügt.

Sie haben folgende Möglichkeiten:

ab dem 13.04.2022 bis zum 11.05.2022, 12 Uhr: (wegen der Postlaufzeit nicht länger zu empfehlen)

  • Sie nutzen den Online-Briefwahlantrag
  • Sie beantragen den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen per Fax oder per E-Mail an das Wahlamt. Geben Sie Ihren Familiennamen und Ihren Vornamen, Ihre Hauptwohnung, Ihr Geburtsdatum und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift an.
  • Sie füllen die Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus und senden sie an das Wahlamt. Bitte frankieren Sie Ihren Brief ausreichend. Rückporto brauchen Sie nicht beizufügen.

bis zum 13.05.2022, 18 Uhr (Achtung, Ausschlussfrist: Nach 18 Uhr ist die Ausstellung von Wahlscheinen nur noch in besonderen Ausnahmefällen möglich):

  • Sie besuchen uns im Wahlamt. Bitte bedenken Sie dabei, dass es aufgrund der Hygiene- und Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Corona zu langen Wartezeiten kommen kann und sehen Sie nach Möglichkeit von einem persönlichen Besuch ab.

    Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Wenn Sie möchten, können Sie direkt Ihren Stimmzettel kennzeichnen und den Wahlbrief in die Urne werfen. Wenn Sie jemand anderen mit der Abholung beauftragen oder die Unterlagen für jemand anderen abholen,  wird eine schriftliche Vollmacht benötigt (Max. für 4 Personen).

Bitte beachten Sie:

  • Telefonische Antragstellung ist nach der Landeswahlordnung unzulässig.
  • Denken Sie an die Postlaufzeiten. Ab dem 12.05.2022 wird die Beantragung per Post, Fax, E-Mail oder online nicht mehr empfohlen, weil eine rechtzeitig Bearbeitung nicht mehr möglich ist.
  • Wünschen Sie den Versand der Unterlagen an eine abweichende Anschrift, erhalten Sie zusätzlich eine gesetzlich vorgeschriebene Kontrollmitteilung an Ihre Wohnanschrift.

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Direktkontakt zum Wahlamt

Telefon: 02150 - 916 111
Telefax: 02150 - 916 39171

E-Mail: wahlamt(at)meerbusch.de