Inhalt
Jugendfischereischein
Erstmalige Ausstellung
Die Ausstellung eines Jugendfischereischeins ist ab dem zehnten Lebensjahr möglich. Bitte wenden Sie sich an eines unserer Bürgerbüros. Der oder die Jugendliche muss persönlich und in Begleitung eines Sorgeberechtigten erscheinen.
Unterlagen
- 1 Lichtbild,
- Kinderausweis oder Geburtsurkunde,
- Personalausweis eines Sorgeberechtigten.
Verlängerung
Eine Verlängerung des Jugendfischereischeins ist jeweils bis zum Ende eines Jahres möglich. Für die Verlängerung genügt es, wenn Sie eine unterschriebene Einverständniserklärung eines Sorgeberechtigten und dessen Ausweis mitbringen.
Gebühren
8 €