Häufige Fragen und Antworten
Bundestagswahl 2021 - Was muss ich beachten?
Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Bundestagswahl in Meerbusch.
Bundestagswahl 2021 - Was muss ich beachten?
Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Bundestagswahl in Meerbusch.
Die Wahl des 20. Deutschen Bundestags findet am Sonnntag, den 26. September 2021, statt. Am Wahlsonntag haben die Wahllokale in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet.
Der Deutsche Bundestag wird gewählt. Er ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Für die Bundestagswahl wahlberechtigt sind alle Meerbuscher Bürgerinnen und Bürger, die Deutsche im Sinne des Art. 116 GG sind, das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Insgesamt gibt es in Meerbusch 24 Wahlbezirke mit 27 Stimmbezirken, dementsprechend 27 Wahllokale. Die Wahllokale sind in der Zeit von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie das Wahllokal, in dem Sie wählen können. In einem anderen Wahllokal ist eine Stimmabgabe nur möglich, wenn Sie einen Wahlschein haben.
Bitte beachten Sie, dass unter anderem wegen der Corona-Pandemie schon zur Kommunalwahl 2020 insgesamt sieben Wahllokale umgezogen sind, da die alten Räumlichkeiten zu beengt waren. Schauen Sie daher auf Ihre Wahlbenachrichtigung, ob sich im Vergleich zu Wahlen in der Vergangenheit Ihr Wahllokal geändert hat. Hier gelangen Sie zum Wahllokalfinder.
Beim Besuch des Wahllokals ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Zudem gelten auch hier die Schutzabstände von 1,5 Metern. Da gegebenenfalls der Zugang zum Wahllokal geregelt werden muss, damit sich nicht zu viele Wählerinnen und Wähler gleichzeitig in den Räumlichkeiten aufhalten, muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Ratsam ist, sich seinen eigenen Kugelschreiber zum Ausfüllen der Stimmzettel mitzubringen. Im Außenbereich vor den Wahllokalen wird darum gebeten, die Abstandsregeln einzuhalten sowie den Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im Übrigen werden auch die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Bis spätestens Donnerstag, 23. September, sollten Briefwahlunterlagen zum Versand aufgegeben werden, damit diese noch rechtzeitig dem Wahlamt zugestellt werden können. Danach ist lediglich bis Sonntag, 26. September, 15 Uhr, der Einwurf in folgende städtische Briefkästen möglich:
Am Wahlsonntag selbst ist zudem bis 18 Uhr die Abgabe der Briefwahlunterlagen im Briefwahlzentrum im Mataré-Gymnasium, Niederdonker Straße 36 möglich.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Online, per E-Mail an wahlamt@meerbusch.de oder per Fax an 02150 - 916 39171 möglich. Zudem können Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und diese an das Wahlamt zurücksenden. Bitte frankieren Sie Ihren Brief ausreichend. Rückporto brauchen Sie nicht beizufügen.
Sie können zudem ab der Eröffnung vor Ort im Wahlamt an der Wittenberger Straße 21 in Lank-Latum Briefwahlunterlagen beantragen und im Idealfall direkt ausfüllen.
Die Briefwahlunterlagen können nur bis Freitag, den 24. September 2021, 18 Uhr, beantragt werden. Dies ist eine gesetzliche Ausschlussfrist.
Grundsätzlich benötigen Sie für die Stimmabgabe in Ihrem Wahllokal nur Ihren Personalausweis oder Reisepass. Die Wahlbenachrichtigung hilft den ehrenamtlichen Helfern des Wahlvorstands, sie schneller in den jeweiligen Listen zu finden.
Für die Stimmabgabe ist der Personalausweis oder der Reisepass ausreichend. Sollten Sie unsicher sein, wo sich Ihr Wahllokal befindet, können Sie dieses im Wahllokalfinder suchen.
Bei der Beantragung oder Versendung der Briefwahlunterlagen können diese verloren gehen. Sollten Ihre Briefwahlunterlagen nach einer angemessenen Zeit nicht eingehen, zögern Sie nicht, Kontakt zum Wahlamt aufzunehmen. Hier kann Ihnen mitgeteilt werden, ob der Versandt erfolgt ist oder Ersatzunterlagen beantragt werden müssen.
Die Wahlergebnisse der Bundestagswahl am 26. September 2021 erfahren Sie unter folgendem, externen Link.