LANDTAGSWAHL 2027

Die Landtagswahl findet am 25. April 2027 statt. 

Jeder Wähler hat zwei Stimmen.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen wird nach einem Wahlsystem gewählt, das die direkte Wahl von Abgeordneten in den Wahlkreisen mit einer proportionalen Sitzverteilung nach dem Anteil der Zweitstimmen verbindet. Das Wahlsystem ähnelt dem der Bundestagswahl.

Der Landtag besteht aus mindestens 181 Abgeordneten. Davon werden 128 Abgeordnete direkt in den Wahlkreisen gewählt. Mit der Erststimme entscheiden die Wählerinnen und Wähler, welche Person ihren Wahlkreis vertreten soll.

Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Die Sitze im Landtag werden anschließend entsprechend dem Anteil der Zweitstimmen auf die Parteien verteilt. Dabei gilt eine 5-Prozent-Hürde: Nur Parteien, die mindestens 5 Prozent der Zweitstimmen erhalten, werden bei der Sitzverteilung berücksichtigt.

Gewinnt eine Partei mehr Sitze, als ihr durch die Direktmandate zustehen, werden die weiteren Sitze über ihre Landesliste besetzt. Entstehen durch besonders viele Direktmandate sogenannte Überhangmandate, werden diese durch zusätzliche Ausgleichsmandate für andere Parteien ausgeglichen. So soll das Kräfteverhältnis im Landtag möglichst genau dem Ergebnis der Zweitstimmen entsprechen.

Rechtsgrundlagen: Die Durchführung der Landtagswahl ist im Landeswahlgesetz Nordrhein-Westfahlen und ergänzend in der Landeswahlordnung geregelt.

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