WISSENSWERTES FÜR WAHLHELFER

Demokratie lebt davon, dass Bürgerinnen und Bürger aktiv am politischen Geschehen teilnehmen, beispielsweise als Wahlhelferin oder Wahlhelfer - vor Ort im Wahllokal oder bei der Ermittlung des Briefwahlergebnisses.

In einem Wahllokalbeaufsichtigen Sie als Mitglied des sechsköpfigen Wahlvorstandes das Wahlgeschehen und sorgen für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl. Nachdem die Wahl um 18 Uhr beendet ist, ermitteln Sie gemeinsam das Wahlergebnis.

Als Mitglied im Briefwahlvorstand öffnen und prüfen Sie im Briefwahlzentrum die eingereichten Wahlunterlagen der Ihrem Team zugeordneten Wahlbezirke und ermitteln gemeinsam ab 18 Uhr das jeweilige Wahlergebnis pro Wahlbezirk.

Besondere Vorkenntnisse brauchen Sie nicht. Sie bekommen von uns alle notwendigen Informationen. Im Wahlvorstand sitzen außerdem erfahrene Personen, die Sie als "Neuling" unterstützen.

Am Wahlsonntag trifft sich der Wahlvorstand um 7.30 Uhr im Wahllokal, um die Aufgaben zu besprechen und Vorbereitungen zu treffen. Das Wahllokal öffnet um 8 Uhr. Sie können nach Absprache mit den anderen Wahlhelfern Ihre Pausenzeiten regeln. Zur Ergebnisermittlung um 18 Uhr müssen dann wieder alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein.

Im Briefwahlzentrum tritt der Briefwahlvorstand in der Regel um 15 Uhr zusammen, öffnet die Wahlbrief und überprüft die Wahlscheine auf Ihr Richtigkeit. Ab 18 Uhr beginnt die Öffnung der Stimmzettelumschläge und Ermittlung des Wahlergebnisses. In der Regel wertet jeder Briefwahlvorstand 2 Wahlbezirke aus.

Ihren genauen Einsatzort erfahren Sie mit dem Berufungsschreiben. Ihre Wünsche zum Einsatzort und zur Teambildung berücksichtigen wir, soweit wir können.

Für Ihren Einsatz als Mitglied eines Wahlvorstandes erhalten Sie je nach ausgeübter Funktion im Wahllokal ein Erfrischungsgeld ab 50 Euro und im Briefwahlzentrum ab 40 Euro.

Sie müssen selbst wahlberechtigt sein. Das heißt, dass Sie am Wahltag die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen und mindestens 16 Jahre alt sein müssen und in der Regel höchstens 67 Jahre sein sollten (analog § 9 BWO). Ihren Hauptwohnsitz sollten Sie möglichst in Meerbusch haben.

Eine freiwillige Anmeldung für dieses Ehrenamt ist ganz einfach. Bitte füllen Sie das verlinkte Online-Formular aus und klicken anschließend auf "Einreichen".

Wenn Sie in der Vergangenheit bereits als Wahlhelfer/in tätig waren und uns auch bei der nächsten Wahl unterstützen möchten, melden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 02150 - 916 111 (in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr) oder per Email an wahlamt(at)meerbusch.de.

Bei Fragen oder Anliegen steht Ihnen unser Team jederzeit zur Verfügung. Gerne können Sie uns unter folgender E-Mail wahlamt(at)meerbusch.de kontaktieren.

Vielen Dank für Ihre Einsatzbereitschaft!

Kontakt

Wahlamt

Öffnungszeiten: 

Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
Montag - Mittwoch: 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:30 bis 18 Uhr

Adresse:

Wittenberger Straße 21
40668 Meerbusch
Bürgerhaus Lank, Raum S4

02150 - 916 111
02150 - 916 39 111
wahlamt@meerbusch.de