WISSENSWERTES FÜR PARTEIEN, WÄHLERGRUPPEN UND EINZELBEWERBER

Die Kommunalwahl 2025 findet am 14. September 2025, eine ggf. notwendige Stichwahl am 28.09.2025, in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr statt.

Gewählt werden:

  1. die Vertretung
  2. die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister
  3. der Kreistag
  4. die Landrätin bzw. der Landrat

Für die Voraussetzungen zur Einreichung von Wahlvorschlägen ist die Bekanntmachung „Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Vertretung und des Bürgermeisters der Stadt Meerbusch im Jahr 2025“  ausschlaggebend.

Für alle Wahlvorschläge sind amtliche Vordrucke zu verwenden, die von der Wahlleiterin der Stadt Meerbusch (Wahlamt), Verwaltungsgebäude Wittenberger Straße 21, 40668 Meerbusch, Zimmer 059, nach vorheriger Terminvereinbarung (Telefon: 02150 - 916 111 oder E-Mail: wahlamt(at)meerbusch.de) bei glaubhaft gemachten Bedarf kostenlos ausgegeben werden.

Die Vordrucke können auch über die im Internet verfügbare Parteienkomponente des Verfahrens „VoteManager“ unter www.votemanager.de/parteienkomponente heruntergeladen werden. Mit Hilfe der Parteienkomponente können auch die Wahlvorschläge erfasst und die benötigten Formulare ausgedruckt werden.

Beachten Sie, dass die Wahlvorschläge bis zum 69. Tag vor der Wahl, demzufolge bis 

Montag, den 07. Juli 2025, 18 Uhr (Ausschlussfrist)

bei der Wahlleiterin der Stadt Meerbusch (Wahlamt), Verwaltungsgebäude Wittenberger Straße 21, 40668 Meerbusch, Zimmer 059, einzureichen sind. Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge frühzeitig einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.

Am 09.07.2025 tagt der Wahlausschuss der Stadt Meerbusch in öffentlicher Sitzung und beschließt über die zuzulassenden Wahlvorschläge. Hierzu werden die Vertrauenspersonen aller Wahlvorschläge eingeladen.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von 3 Tagen Beschwerde gegen die Zurückweisung oder Zulassung eines Wahlvorschlages beim Wahlausschuss des Kreises eingelegt werden.

Jede Bewerberin bzw. jeder Bewerber, die bzw. der auf einer Liste steht oder als Einzelbewerberin oder als Einzelbewerber bei einer Wahl kandidieren möchte, muss durch die Bescheinigung nachweisen, dass sie bzw. er für das Amt wählbar ist.

Grundsätzlich kann die Wählbarkeitsbescheinigung gemeinsam mit den Wahlunterlagen eingereicht werden, wenn diese für die Wahl der Vertretung oder des Bürgermeisteramts in Meerbusch benötigen wird. Möchten Sie eine Wählbarkeitsbescheinigung für ein Zulassungsverfahren bei einer anderen Behörde ausgestellt haben, können Sie diese sowohl postalisch als auch persönlich bei uns einreichen. Bitte vereinbaren Sie für die persönliche Abgabe telefonisch oder per Email einen Termin.

Die Ausstellung einer Wählbarkeitsbescheinigung ist kostenlos.

Parteien, Wählergruppen, sonstige politische Vereinigungen sowie Einzelkandidat*innen, die nicht als etabliert gelten, müssen Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Personen sammeln, wenn sie in Deutschland bei Wahlen kandidieren möchten. Das Wahlrecht der unterschreibenden Personen müssen Sie von der zuständigen Behörde bescheinigen lassen. Wir sind für die Prüfung aller Unterstützungsunterschriften von Personen zuständig, die in Meerbusch ihre Hauptwohnung oder ihren ständigen Aufenthalt haben.

Bitte beachten Sie: Sie dürfen Unterstützungsunterschriften erst sammeln, wenn die Kandidierenden in einer Aufstellungsversammlung für die Wahlvorschläge aufgestellt wurden.

Für die Sammlung der Unterschriften müssen Sie die offiziellen Formblätter verwenden. Wir stellen Ihnen die Formblätter für die Kommunalwahl in Meerbusch kostenlos aus oder übersenden Sie Ihnen auf dem elektronischen Weg.

Sie können die Unterstützungsunterschriften sowohl postalisch als auch persönlich bei uns einreichen. Bitte vereinbaren Sie für die persönliche Abgabe telefonisch oder per Email einen Termin.

Kontakt

Wahlamt

Öffnungszeiten: 

Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
Montag - Mittwoch: 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:30 bis 18 Uhr

Adresse:

Wittenberger Straße 21
40668 Meerbusch
Bürgerhaus Lank, Raum S4

02150 - 916 111
02150 - 916 39 111
wahlamt@meerbusch.de